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Hallo Sönke,
leider kannst Du die gesetzliche 4-wöchige Kündigungsfrist nicht umgehen. Vllt., aber auch nur vllt. kennt Dein Chef die gesetzliche Kündigungsfrist nicht? Kündige einfach SCHRIFTLICH mit einer 2-wöchigen Kündigungsfrist, und lass Dir den Erhalt der Kündigung von ihm bestätigen. Besteht er auf die gesetzliche Kündigungsfrist, musst Du Dich unbedingt daran halten. Es könnte sein, dass er für den „Vertragsbruch“ eine Art „Vertragsstrafe“ vom Lohn einbehält? Gesetzlich, ohne Vermerk in einem Arbeitsvertrag, darf er das nicht machen, aber viele Arbeitgeber machen das leider. Natürlich, Du kannst dann zum Arbeitsgericht gehen, aber bis dass Du dann Dein Dir zustehendes Geld bekommst, da können Wochen vergehen…
Einfach nach zwei Wochen nicht mehr zur Arbeit erscheinen, wegen dem Jobwechsel, das würde ich auf gar keinem Fall machen. Es kommt immer noch vor, das ein evtl. zukünftiger Chef dann bei Deinem Ex-Chef anruft, und sich nach Deinem Arbeitsverhalten erkundigt. (Das ist zwar verboten, aber einige machen dies immer noch!) Ein nicht fristgerecht gekündigtes Arbeitsverhältnis ist nie gut!
Übrigens… Da Dein Chef wohl keinem Verband angehört, muss er keine tariflich vereinbarte Lohnerhöhung weiter geben.
Ihr habt Arbeitsvertraglich vereinbart, dass Du für bestimmte Arbeiten ein bestimmtes Entgelt bekommst. Wenn Du allerdings zwischenzeitlich auch „hochwertigere“ Arbeiten übernommen hast, das wäre ein Grund für eine Lohnerhöhung, die dann verhandelbar wäre.
Ich wünsche Dir viel Erfolg und bei weiteren Fragen stehe ich weiterhin gerne zur Verfügung.
LG… Hoelti
N.B.:
Ich freue mich nicht nur wenn ich helfen kann, sondern auch, wenn ich von Euch ein Feedback bekomme, wie die „Angelegenheit“ ausgeht.
Daher meine Bitte: informiere mich bitte über den Ausgang. Dankeschön.
Außerdem möchte ich erwähnen, dass ich meine Kenntnisse lediglich auf Grund meiner 30-jährigen Tätigkeit als Personaler erworben habe. Ich hafte und garantiere für diese Auskunft in keinstem Fall. Eine garantierte und sichere Auskunft kann Dir NUR ein Rechtsanwalt geben.
Und über eine Bewertung würde ich
mich auch sehr freuen 