Kündigungsfrist ohne Arbeitsvertrag

Hallo

Ich arbeite seit 1,5 Jahren in einer Tischlerei.
Die Tischlerei besteht nur aus meinem Chef und mir als Arbeiter.
Beim Einstellungsgespräch sagte ich meinem Chef das ich
ein Tischlergehalt haben möchte, was ich auch bekam.
(Nebenbei ich bin gelernter Zimmermann)
Ein Jahr später wurden die Tischlerlöhne Tarieflich angehoben, das erzählte ich meinem Chef.
Die Antwort war das ich ja kein Tischler bin und er auch nicht Tischlerorganisation angehört, und somit keiner Löhnerhöhung zuspricht.
Was ist wenn ich jetzt einen neuen Job antreten möchte wo der Arbeitsbeginn nach 14 Tagen erfolgt und ich die 4 Wochen nicht einhalten kann?
Ich habe auch keinen schriftlichen Arbeitsvertrag.

Kann ich die Kündigungsfrist umgehen ?
Ich bin anfangs davon ausgegangen als Tischler eingestellt zu sein was der Chef ja wohl anders sieht

Und da ich keinen Vertag habe weiß ich ja nichtmal als was ich eingestellt bin

Ich hoffe mir kann jemand helfen … S

So weit ich das hier sehe, bist du ohne Vertrag auch nicht an Kündigungsfristen gebunden. Du könntest also eigentlich ohne weiteres von heut auf morgen dort aufhören und genauso könnte dich dein Chef von heut auf morgen vor die Tür setzen.
Wenn du einen neuen Job in Aussicht hast und diesen auch vertraglich schon sicher hättest, hast du zwei Möglichkeiten, entweder du sagst deinem Chef, dass du bei ihm aufhörst und da du keinen Vertrag unterschrieben hast, in welchem Kündigungsfristen vereinbart sind, kannst du das wie gesagt ohne weiteres auch von einem Tag auf den anderen oder wenn dein Chef hierbei im Dreieck sprigt kannst du ihm anbieten, per Aufhebungsvertrag deinen nicht vorhandenen Vertrag zu lösen und du könntest damit auch von einem Tag auf den anderen gehen.
Ich staune echt, dass es sowas heutzutage noch gibt - ganz ohne Arbeitsvertrag. Manchmal kann es aber eben auch echt positiv sein (wie hier in deinem Fall).
Ich wünsche dir viel Erfolg.

Hallo,

vieles auf einmal!

Also, auch ohne schriftlichen Vertrag ist eine Vertragsverhältnis zustande gekommen. Die Kündigungszeit beträgt 2 Wochen zum Monatsende oder 2 Wochen zum 15. des Folgemonats. Wenn Sie also bis Freitag schriftlich (!) kündigen, gilt dies zum 15. Juni.
Bitte unbedingt schriftlich kündigen und den Erhalt bestätigen lassen, am besten auf einer Kopie. Es reicht folgender Wortlaut: Hiermit kündige ich fristgerecht zum 15. Juni 2013 mein Beschäftigungsverhältnis. Ich bitte um Ausstellung eines Arbeitszeugnisses.

Wenn Ihr Arbeitgeber keiner Innung angehört, braucht er auch keine Tariferhöhungen zu zahlen. Sie können bei der Innung einmal nachfragen, ob er Mitglied ist.

Denken Sie an Ihren Resturlaub, dieser muss bis zur Beendigung des AV genommen werden. Nur im Notfall darf er ausgezahlt werden. Unbedingt auf das Arbeitszeugnis bestehen und prüfen lassen.

Achten Sie darauf, dass Sie bei dem neuen AG einen vernünftigen Arbeitsvertrag erhalten, sehr wichtig. Nur was schriftlich festgehalten wurde, hat auch Gültigkeit, dass gesprochene Wort zählt nichts -leider.

Falls noch Fragen, schreiben Sie mich wieder an.

LG
Trotzkopf

Kein Arbeitsvertrag schriftlich, stehen alle Freiheiten bei Dir und Du kannst die neue Stelle ohne Einbußen antreten LG

Ahoi SönkeP1972,

bei einem mündlichen AV gelten die gleichen gesetzlichen Kündigungsfristen bzw. die tariflich vereinbarten wie bei einem schriftlichen Arbeitsvertrag… 622 BGB
Die einzige Chance sehe ich in einem Aufhebungsvertrag in beiderseitigem Einvernehmen.

Jack

GuMo,

also die Kündigungsfrist kannst du auch bei einem mündlichen Vertrag nicht umgehn. Du hast die Möglichkeit in gegenseitigem einvernehmen. Da dein Chef in keinem Arbeitgeberverband ist, steht dir auch keine tarifliche lohnerhöhung zu. Ich hoffe ich konnte dir helfen.

Greetz Nordi

Hallo, ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden und ist trotzdem gültig. Zum Gehalt: auf Tariferhöhungen haben, wenn es keine besondere arbeitsvertragliche Regelung gibt, nur Beschäftigte Anspruch, die Mitglied der jeweiligen Gewerkschaft sind. Wenn der Arbeitgeber dem Verband nicht angehört, hat er keine Verpflichtung, den Lohn zu erhöhen.
Zur Kündigungsfrist: das Kündigungsschutzgesetz regelt die Fristen für Betriebe ab 20 Mitarbeitern. Kleinstbetriebe können eine kürzere Kündigungsfrist vereinbaren. Da dies aber nicht geschehen ist (hätte im Arbeitsvertrag erfolgen müssen, zur Not auch mündlich), gelten erstmal die 4 Wochen. Aber davon kann in beiderseitigem Einvernehmen abgewichen werden. Am besten sprichst du mit deinem Chef darüber. Eine rechtliche Durchsetzungsmöglichkeit einer kürzeren Kündigungsfrist sehe ich nicht.

Hallo,

die Kündigungsfristen sind in § 622 BGB geregelt.
Sollten Sie davon abweichen kann das rechtliche Folgen haben, daher würde ich es in einem offenen Gespräch versuchen zu klären.

Bei den TV ist das so eine Sache, sie müssen als allgemeinverbindlich erklärt werden, damit sie für alle gelten.
Kündigungsfristen kann man nur umgehen, indem man einen Aufhebungsvertrag mit dem AG abschließt.

Hallo,
ab in die Gewerkschaft!!!
Grüße

Hallo Sönke,

wenn es keinen Arbeitsvertrag gibt, gelten automatisch die gesetzlichen Fristen für das Beschäftigungsverhältnis.

Die Kündigungsfrist beträgt somit 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.

Kann ich die Kündigungsfrist umgehen ?

Umgehen nicht - allenfalls ignorieren. Wenn ein konkretes anderes Angebot auf dem Tisch liegt, kannst du dir überlegen, ob du deinen Arbeitsplatz vorzeitig aufgibst, um die neue Stellung antreten zu können.

Niemand kann dich zwingen, zur Arbeit zu kommen. Allerdings ist dein Arbeitgeber in diesem Fall berechtigt, Schadenersatz von dir zu verlangen (z. B. weil er einen Auftrag nicht termingerecht abarbeiten kann). Dieses Risiko nimmst du dann in Kauf.

Der Arbeitgeber müsste seinen Anspruch gerichtlich geltend machen und dort auch den Schaden nachweisen, der ihm durch dein Fehlbleiben entstanden ist.

Viele Grüße
tinastar

Die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB beträgt 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15. eines Monats, auch wenn Sie keinen Arbeitsvertrag haben.
Sie können die Zeit dann verkürzen, wenn Sie sich mit Ihrem alten Arbeitgeber einigen, dass Sie früher gehen können.
Verlangen Sie auf alle Fälle ein Arbeitszeugnis. In dem hat auch zu stehen, was und als was Sie gearbeitet haben.
Viele Grüße
H.-J. Brockerhoff

Hallo SönkeP1972,

da du keinen schriftlichen Arbeitsvertrag hast und dein Arbeitgeber auch keinem Tarifverband angehört, kommt für dich nur der § 622 BGB in Betracht, also Kündigungsfrist 4 Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Eine andere rechtliche Möglichkeit hast du nicht. Einfach weglaufen und sagen, du hättest ja keinen Arbeitsvertrag ist gefährlich. Wenn du regelmäßig dein Gehalt bekommen hast, kann der AG nachweisen, dass allein wegen der Dauer von 1 1/2 Jahren ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Verträge (auch Arbeitsverträge) können mündlich geschlossen werden, was man aber vernünftigerweise nicht macht. Prüfe aber einmal gründlich, ob dein AG dich richtig und vollständig sozialversichert hat. Und sprich mit ihm. Er wird wissen, dass er keinen Gewinn davon hat, wenn er dich gegen deinen Willen noch vier Wochen hält.

Gruß Fredo

.
Hallo Sönke,

leider kannst Du die gesetzliche 4-wöchige Kündigungsfrist nicht umgehen. Vllt., aber auch nur vllt. kennt Dein Chef die gesetzliche Kündigungsfrist nicht? Kündige einfach SCHRIFTLICH mit einer 2-wöchigen Kündigungsfrist, und lass Dir den Erhalt der Kündigung von ihm bestätigen. Besteht er auf die gesetzliche Kündigungsfrist, musst Du Dich unbedingt daran halten. Es könnte sein, dass er für den „Vertragsbruch“ eine Art „Vertragsstrafe“ vom Lohn einbehält? Gesetzlich, ohne Vermerk in einem Arbeitsvertrag, darf er das nicht machen, aber viele Arbeitgeber machen das leider. Natürlich, Du kannst dann zum Arbeitsgericht gehen, aber bis dass Du dann Dein Dir zustehendes Geld bekommst, da können Wochen vergehen…

Einfach nach zwei Wochen nicht mehr zur Arbeit erscheinen, wegen dem Jobwechsel, das würde ich auf gar keinem Fall machen. Es kommt immer noch vor, das ein evtl. zukünftiger Chef dann bei Deinem Ex-Chef anruft, und sich nach Deinem Arbeitsverhalten erkundigt. (Das ist zwar verboten, aber einige machen dies immer noch!) Ein nicht fristgerecht gekündigtes Arbeitsverhältnis ist nie gut!

Übrigens… Da Dein Chef wohl keinem Verband angehört, muss er keine tariflich vereinbarte Lohnerhöhung weiter geben.
Ihr habt Arbeitsvertraglich vereinbart, dass Du für bestimmte Arbeiten ein bestimmtes Entgelt bekommst. Wenn Du allerdings zwischenzeitlich auch „hochwertigere“ Arbeiten übernommen hast, das wäre ein Grund für eine Lohnerhöhung, die dann verhandelbar wäre.

Ich wünsche Dir viel Erfolg und bei weiteren Fragen stehe ich weiterhin gerne zur Verfügung.

LG… Hoelti

N.B.:
Ich freue mich nicht nur wenn ich helfen kann, sondern auch, wenn ich von Euch ein Feedback bekomme, wie die „Angelegenheit“ ausgeht.
Daher meine Bitte: informiere mich bitte über den Ausgang. Dankeschön.

Außerdem möchte ich erwähnen, dass ich meine Kenntnisse lediglich auf Grund meiner 30-jährigen Tätigkeit als Personaler erworben habe. Ich hafte und garantiere für diese Auskunft in keinstem Fall. Eine garantierte und sichere Auskunft kann Dir NUR ein Rechtsanwalt geben.

Und über eine Bewertung würde ich
mich auch sehr freuen :smile:

hallo, auch eine mündliche vereinbarung ist ein vertrag zwischen beiden vertragspartnern.
schlecht ist, wenn vereinbarungen nicht schriftlich fixiert sind.
da das arbeitsrechtverhältnis seit 1, 5 jahren besteht, gelten troztdem kündigungsfristen beidseitig.
u tariflichen angelegenheiten kann ich keinen rat geben.
mfg
sn

Hallo
sorry, das ist alles ein wenig durcheinander, schon weil nach 1,5 Jahren immer noch kein Arbeitsvertrag besteht- schriftlich. Man hätte hier bereits schon früher reagieren müssen.
MFG
Marcjue