Guten Abend,
ich wurstele mich seit ein paar Tagen durch alles was ich zum Arbeitsrecht/Kündigung finde aber mit meiner speziellen Frage komme ich nicht weiter, vielleicht hat jemand da ganz schnell die Antwort bei der Hand.
Wenn in einem Kleinbetrieb (also deutlich weniger als 20 Angestellte) vertraglich keine Kündigungsfrist festgelegt wäre - würde dann ebenfalls bzw automatisch das gelten, was im § 622 BGB zu finden ist(z.B. ein Monat zum Monatsende nach zweijähriger Betriebszugehörigkeit)? Oder hat der Kleinbetrieb hier auch eine Sonderstellung?
(Ich finde nur Beispiele für Betriebe mit mehr als 20 Mitarbeitern)
Und würde ggf. ein Tarifvertrag (ebenfalls ohne weitere Erwähnung im Arbeitsvertrag o.ä., also nur weil der Kleinbetrieb in diese Branche passt) greifen? Es wäre ein Handelsvermittlung / Importeur für Textilien, wie könnte ich generell herausfinden ob da ein Tarifvertrag gültig ist?
Ich hoffe die Fragen waren verständlich - vielen Dank für jeden Hinweis 
Katz