Hallo zusammen,
jemand ist PKV versichert, erhält z.Z. ALG 1, ab 15.4. ALG 2, ist 61.J. u. möchte durch ALG 2-Bezug die Möglichkeit nutzen, wieder als freiwilliges Mitglied in die GKV zurückzukehren.
Den Bewilligungsbescheid der ARGE erwartet er in den nächsten Tagen.
Da ALG 2, wenn bewilligt, ab 15.4. beginnt u. er dann wieder pflichtvers. ist, kann er ja die normale Kündigungsfrist nicht mehr einhalten.
Frage:
Ist für solche Fälle auch eine kurzfristige Kündigung (also zum 14.4.) vorgesehen u. akzeptiert?
Danke für eine Antwort