Kündigungsfrist PKV bei ALG 2 Bezug

Hallo zusammen,

jemand ist PKV versichert, erhält z.Z. ALG 1, ab 15.4. ALG 2, ist 61.J. u. möchte durch ALG 2-Bezug die Möglichkeit nutzen, wieder als freiwilliges Mitglied in die GKV zurückzukehren.

Den Bewilligungsbescheid der ARGE erwartet er in den nächsten Tagen.

Da ALG 2, wenn bewilligt, ab 15.4. beginnt u. er dann wieder pflichtvers. ist, kann er ja die normale Kündigungsfrist nicht mehr einhalten.

Frage:

Ist für solche Fälle auch eine kurzfristige Kündigung (also zum 14.4.) vorgesehen u. akzeptiert?

Danke für eine Antwort

Hallo,
soweit Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung eintritt - und auch nachgewiesen werden kann - gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Beratung durch die Private und die Gesetzliche ist empfehlenswert, die Gesetzliche muss - gerade für freiwillig versicherte Rentner - nicht unbedingt preisgünstiger sein.
Gruß
Joerg Koenig

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