mal angenommen in einem Arbeitsvertrag würde stehen:
Auch im Falle der Befristung bleibt beiden Seiten vorbehalten, das Arbeitsverhältnis unter Beachtung der gesetzlichen Fristen des §622BGB vor Ablauf der Befristung zu kündigen.
Unabhängig von der Art des Arbeitsverhältnisses (befristet oder unbefristet) gelten die ersten 6MOnate des Arbeitsverhältnisses als Probezeit. Während dieser Probezeit ist das Anstellungsverhältnis gem. §622 Abs 3 BGB beiderseits mit einer Frist von 2 Wochen kündbar.
Das würde ja bedeuten das man zum Beispiel am 5 Sep kündigen kann auf den 19 September (2wochen)? Oder muss das immer zum 1 oder 15 oder ende eines jeden Monat sein???
Hallo Casa!
Lt. §622, Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis immer zum 15. oder zum Ende des Monats gekündigt werden. Absatz 3 verkürzt die Frist auf 2 Wochen innerhalb der Probezeit.
Jedoch kann es nach Absatz 4 zu Abweichungen durch Tarifvertrag geben. Da kann dann jeder beliebiger Tag gewählt werden.
In diesem Fall ist eine am 5. September ZUGEGANGENE Kündigung am 30.09. wirksam.
(Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die dem anderen zugehen muss siehe § 130 Abs. 1 BGB, die Frist beginnt erst dann zu laufen §187, Abs. 1 BGB).
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Das würde ja bedeuten das man zum Beispiel am 5 Sep kündigen
kann auf den 19 September (2wochen)?
Wenn eine Probezeit vereinbart ist, und der September in die ersten 6 Monate dieser Probezeit fällt, dann würde es das nicht nur bedeuten, es ist einfach so!
Im 622 BGB steht im Abs.1 die 4-wöchige Kündigungsfrist zum 15. oder Monatsende - das ist richtig.
ABER: In Abs. 3 steht: (3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Da steht nur „2 Wochen“! Nix von 2 Wochen zum irgendwann!!!
DESHALB sind es auch nur 2 Wochen und nicht 2 Wochen zum 15. oder Monatsende.
Oder muss das immer zum 1
oder 15 oder ende eines jeden Monat sein???
Wenn (was in einer Probezeit in der Regel, also wenn nix anderes vereinbart ist, nicht zutrifft!), dann der Letzte oder 15. *fg*
LG
Guido
P.S. Ich gehe zwar ins Bett, aber nicht, ohne vorher mit Fakten zu korrigieren