Hallo Gemeinde!
Folgender angenommener Fall:
Person X beginnt am 01.01.2009 einen neuen Job. Probezeit ist mit 6 Monaten vereinbart. Kündigungsfrist in der Probezeit ist 1 Monat zum Monatsende. Reguläre Kündigungsfrist sind 3 Monate zum Monatsende.
Wie verhält sich das in diesem Fall mit der Kündigungsfrist wenn die Kündigung am 30.06.2009 beim Arbeitgeber eingeht. Soweit ich mich recht an eine Vorlesung erinnere, gilt in diesem Fall doch noch die Kündigungsfrist aus der Probezeit, sprich der Arbeitnehmer kann zum 31.07.2009 kündigen.
Ist dies so korrekt???
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Harry
Rechtlich gesehen kann in der Probezeit jederzeit, ohne Angabe von Gründen sowie ohne einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
Sowohl vom Arbeitgeber wie auch vom Arbeitnehmer oder Auszubildenden.
Servus,
das ist interessant, daß das nicht nur für Auszubildende gilt. Kannst Du dazu bitte Quellen benennen?
Schöne Grüße
MM
1 „Gefällt mir“
Falsch
Komisch, in MEINEM Gesetz steht was von 2 Wochen Frist.
Da steht auch was davon, dass eine längere Frist vereinbart werden kann
Ebenfalls grußlos
Guido
1 „Gefällt mir“
Komisch, in MEINEM Gesetz steht was von 2 Wochen Frist.
Da steht auch was davon, dass eine längere Frist vereinbart
werden kann
So ein Gesetz habe ich auch.