Kündigungsfrist Probezeit?Vertrag o. 14 Tage?

Guten Tag,

In diesem speziellen Fall geht es um Folgendes:

Eine Firma, für die man als Aushilfe auf 400€-Basis arbeitet, hat nun einen neuen Besitzer. Zuvor gab es einen Franchise-Nehmer, der nun jedoch insolvent ist. Der neue Arbeitgeber hat nun auch neue Verträge und man befindet sich nun in ein und der selben Firma zum zweiten Mal in der Probezeit. Aus verschiedenen Gründen möchte man nun, nach knapp 2 Monaten, nicht mehr für diese Firma arbeiten. In dem neuen Arbeitsvertrag steht angeblich, dass ich ab dem 2. Monat 4 Wochen Kündigungsfrist hätte, auch während der Probezeit. Dies ist jedoch ziemlich unklar formuliert, so dass man beim unterzeichnen nicht davon ausgegangen ist, dass sich diese Fristen auch auf die Probezeit beziehen würden. ( Im 1. Monat 2 Wochen, im 2. und 3. Monat 4 Wochen Kündigungsfrist). Nicht einmal die Filialleitung wusste, was damit gemeint war und ging zuerst davon aus, dass man als Aushilfe gar keine Kündigungsfrist hätte. Mich würde interessieren, was nun genau gültig ist? Die gesetzliche Kündigunsfrist von 14 Tagen, oder die 4 Wochen Kündigungfrist, die in meinem Vertrag stehen?

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage schonmal im Vorraus!

Herzliche Grüße,
K.

Hier im Forum dürftest Du keine erschöpfende Antwort erhalten. Denn es kommt zum einen auf die genauen Formulierungen Deines Arbeitsvertrages an (und hast Du einen oder zwei unterschrieben?), zum anderen kann es noch Konsequenzen aus einem eventuell vorliegenden Betriebsübergang geben. Falls du in einer Gewerkschaft bist, kannst Du dort nachfragen. Auch ein Anwalt (Fachanwalt Arbeitsrecht/Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht) nimmt idR nicht so viel für eine Erstberatung. Bei Vorliegen der Vorraussetzungen kann dies ggf auch vom Staat per Beratungshilfe (Amtsgericht) übernommen werden.