Kündigungsfrist rechtens?

Guten Abend.

Arbeitnehmer hat heute den 2 ten die Kündigung zum 30,April bekommen.
Hätte er die nicht am ersten bekommen müssen?
Da aber Montag ,Ostermontag war hätte nicht dann die Kündigung vorher an einem Werktag abgegeben werden müssen.
Die Kündigung würde heute morgen persönlich überreicht aber nicht vom Arbeitnehmer unterschrieben.
Heute Abend um 21 Uhr wurde eine neue korrigierte Version überreicht, der Arbeitgeber war am Briefkopf der verkehrte!

Außerdem ist der Arbeitnehmer im Moment krank geschrieben, ist dann eine Kündigung möglich?
Über schnelle Antwort würde sich Freckle freuen.

Hallo,

Arbeitnehmer hat heute den 2 ten die Kündigung zum 30,April
bekommen.
Hätte er die nicht am ersten bekommen müssen?

Das hängt davon ab, welche Kündigungsfrist vereinbart ist.
Nimmt man die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende nach BGB, dann ist der heutige Tag der letzte an dem die Kündigung zum 30.04. möglich ist.

Da aber Montag ,Ostermontag war hätte nicht dann die Kündigung
vorher an einem Werktag abgegeben werden müssen.

s.o.

Die Kündigung würde heute morgen persönlich überreicht aber
nicht vom Arbeitnehmer unterschrieben.

Egal.

Heute Abend um 21 Uhr wurde eine neue korrigierte Version
überreicht, der Arbeitgeber war am Briefkopf der verkehrte!

Egal.

Außerdem ist der Arbeitnehmer im Moment krank geschrieben, ist
dann eine Kündigung möglich?

Egal

Gruß
Wawi

Die Kündigung würde heute morgen persönlich überreicht aber
nicht vom Arbeitnehmer unterschrieben.

Egal.

Heute Abend um 21 Uhr wurde eine neue korrigierte Version
überreicht, der Arbeitgeber war am Briefkopf der verkehrte!

Egal.

Nein nicht Egal, denn von wem wurde diese Überreicht, war die Person dazu bevollmächtigt und hat eine Orginalfollmacht vorgelegt?

Siehe http://dejure.org/gesetze/BGB/174.html

cu

Nein nicht Egal, denn von wem wurde diese Überreicht, war die
Person dazu bevollmächtigt und hat eine Orginalfollmacht
vorgelegt?

Wäre es der Postbote gewesen, hätte dann das Postwertzeichen (vulgo auch Briefmarke) als Vollmacht genügt? Schliesslich ist dieses ja im Original aufgeklebt, bzw. durch den Freistempler original aufgestempelt?

Mir sind Fälle bekannt, in denen Kündigungsschreiben auf diesem Weg wirksam zugegangen sind. :wink:

Gruß Keki

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Hallo,

es ist völlig egal, wer der Bote ist, solange das Schreiben zuging und das auch nicht streitig ist.

Und § 174 S.2 BGB besagt, dass in der Regel keine Originalvollmacht vorhanden sein muss, zB wenn der Personalchef kündigt. Er gilt auch nicht, wenn gesetzlich vertretungsberechtigte Personen wie der GF einer GmbH kündigen. Abgesehen davon muss man das als Empfänger auch unverzüglich rügen.

VG
EK

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Andere Frage.
Der Arbeitgeber war vorher 9J in dem Betrieb tätig, hat dann gekündigt, war dann 10 Monate wo anders und wurde dann von dem Betrieb wieder zurück geholt. Kein Arbeitsvertrag nur Handschlag, keinerlei absprachen von Probezeit usw. es war nur wichtig das der Arbeitnehmer nur so schnell wie möglich wieder kommt.
Greift dann überhaupt Probezeit von 6 Monaten wenn nichts abgesprochen wurde?
Liebe Grüße Freckle

Hi!

Greift dann überhaupt Probezeit von 6 Monaten wenn nichts
abgesprochen wurde?

Nein, aber was hat das mit der Fallschilderung zu tun?

Innerhalb einer vereinbarten Probezeit von max. 6 Monaten ist gem. § 622 BGB eine gesetzliche KüFrist von 2 Wochen möglich.

Die Tatsache, dass innerhalb der ersten 6 Monate ohne Grund gekündigt werden kann, ist aber auf die Wartezeit aus § 1 KSchG zurückzuführen.

Gruß
Guido