Kündigungsfrist richtig?

Hallo,

mal angenommen, ein Arbeitnehmer soll gekündigt werden. Er ist mittlerweile fünf Jahre im Betrieb beschäftigt, also würde ja eine gesetzl. Kündigungsfrist von zwei Monaten greifen. So, jetzt behauptet der Arbeitgeber aber, es gelte nur eine Kündigungsfrist von einem Monat, weil der Arbeitnehmer zuerst nur ein befristetes Beschäftigungsverhältnis für die Dauer eines Jahres hatte. Dann wurde der Vertrag verlängert und dadurch fingen vier neue Jahre an, also Kündigungsfrist nicht zwei Monate, sondern einer. Ist das richtig so?

Micha bedankt sich schon jetzt für Eure Antworten.

Hi

Ist das richtig so?

Nein

Gruß
Guido

Die Berechnung der Kündigungsfrist richtet sich nach § 622 BGB und danach wird auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses abgestellt. Die Art der Verträge (befristet oder unbefristet) schriftlicher Vertrag vorhanden oder nicht, ist irrelevant. Es kommt allein darauf an, ab welchem Tag (Datum) man die Arbeit begonnen hat und an welchem Tag die Kündigung übergeben wird. Nach mehr als 5 Jahren sind es dann also 2 Monate zum Monatsende und auch Zeiten vor der Vollendung des 25. Lebensjahres zählen (seit gestern 1901.2010) nach der Ansicht des EuGH zu den Beschäftigungsjahren, die der Arbeitgeber berücksichtigen muß (vgl.auch Blog www.rechtsanwalt-arbeitsrecht-berlin.com)

MfG
Lotse