Kündigungsfrist Samstags?

Hallo,

ich habe mich kurzfristig entschlossen mein DSL und meine FLatrate zu kündigen.

Kündigungsfrist 1 Monat zum Quartalsende. Sprich Ende Mai Kündigen auf Ende Juni.

Nun war der 31.05 ein Feiertag. Deshalb hatte ich die Hotline angerufen und gefragt ob es OK ist wenn ich es am Samstag den zur Post bringe so das ein Poststempel vom 29.05 auf der Marke ist (Poststempel sollte ja im zweifelsfall verbindlich sein). Sie meinte ja wenn der Poststempel von dem Monat ist dann wäre das ok aber wenn ich es Faxe, dann wäre das noch besser denn da hätten sie die Kündigung ja sofort.

Gesagt getan…Gefaxt.

Nun kam ein Brief das mein Auftrag vom 01.06.04 eingegangen sei und ich in knapp 4 Monaten raus bin aus dem Vertrag.

Was nun??? Es war ein Samstag an dem ich das geschickt hatte aber spielt das eine Rolle??? Ich habe mich natürlich beschwert aber kann mir nun gut vorstellen das die mir jetzt doof kommen :/.

Danke & byby
pako

Hallo,

ich darf leider keine konkrete Antwort geben, und das ist auch gut so. Ebenso hättest Du Deine Frage allgemein halten sollen, dann hätte ich Dir jetzt auch allgemein antworten können. Schade, dabei habe ich gerade die §§ 192, 193 BGB aufgeschlagen.

???
Hi

Darf man in solchen Fällen, wo direkt Firmen angesprochen werden, als Anwalt nicht antworten? Oder hat das andere Gründe? Würde mich jetzt mal interessieren ;D

mfg Blue

Hi Blue

Darf man in solchen Fällen, wo direkt Firmen angesprochen
werden, als Anwalt nicht antworten? Oder hat das andere
Gründe? Würde mich jetzt mal interessieren ;D

In FAQ:1129 ist erklärt, warum man Fragen und Antworten allgemein abfassen sollte.

Gruß
Edith

Hallo,

jemand hat sich kurzfristig entschlossen seinen DSL und seine FLatrate zu kündigen.

Kündigungsfrist 1 Monat zum Quartalsende. Sprich Ende Mai Kündigen auf Ende Juni.

Nun war der 31.05 ein Feiertag. Deshalb hatte dieser jemand die Hotline angerufen und gefragt ob es OK ist wenn er es am Samstag den zur Post bringe so das ein Poststempel vom 29.05 auf der Marke ist (Poststempel sollte ja im zweifelsfall verbindlich sein). Ihm wurde gesagt das dies OK sei denn der Poststempel von dem Monat ist dann auf dem Brief und das ist gut so… aber wenn dieser jemand es Faxe, dann wäre das noch besser denn da würde die Kündigung ja sofort ankommen.

Gesagt getan…Gefaxt.

Nun kam ein Brief das der Auftrag vom 01.06.04 eingegangen sei und der Vertrag in knapp 4 Monaten beendet wird.

SO NUN BESSER SO???
Die Firma habe ich ja eh nicht genannt aber hier um dich und die benutzerbedingungen zu befriedigen…

oder du denkst dir einfach ein „NEHMEN WIR MAL“ AN davor :wink:

Moin,

SO NUN BESSER SO???
Die Firma habe ich ja eh nicht genannt aber hier um dich und
die benutzerbedingungen zu befriedigen…

oder du denkst dir einfach ein „NEHMEN WIR MAL“ AN davor :wink:

Die Antwort hast Du Dir aber jetzt nicht richtig durchgelesen oder?
Er schreibt doch: §§ 192, 193 BGB

Wenn Du das in Google eingibst kommst Du auf:

http://dejure.org/gesetze/BGB/191.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/192.html

und damit auf die klare Aussage zu Deinem Problem…

Bye
Rolf

nein anscheinend nicht, ich dachte er weisst mich auf die WERWEISSWAS AGB hin … mir war schon klar das es allgemein formuliert werden muss, hatte es aber einfach vergessen %/

ahja, thx (owt)
;D

Hallo,

Kündigungsfrist 1 Monat zum Quartalsende. Sprich Ende Mai
Kündigen auf Ende Juni.

§§ 191-193 BGB - ganz klare Aussage

Nun war der 31.05 ein Feiertag. Deshalb hatte ich die Hotline
angerufen und gefragt ob es OK ist wenn ich es am Samstag den
zur Post bringe so das ein Poststempel vom 29.05 auf der Marke
ist (Poststempel sollte ja im zweifelsfall verbindlich sein).
Sie meinte ja wenn der Poststempel von dem Monat ist dann wäre
das ok

aber wenn ich es Faxe, dann wäre das noch besser denn
da hätten sie die Kündigung ja sofort.

Gesagt getan…Gefaxt.

Hast die eine schriftliche Telefax-„Sendebestätigung“ deines Faxgerätes ??? (Damit ist die Kündigung "Rechtsverwertbar z.B. vor Gericht)

Nun kam ein Brief das mein Auftrag vom 01.06.04 eingegangen
sei und ich in knapp 4 Monaten raus bin aus dem Vertrag.

Was nun??? Es war ein Samstag an dem ich das geschickt hatte
aber spielt das eine Rolle???

Ja, sicher! §193 BGB (Wortlaut):

Sonn- und Feiertag; Sonnabend
Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

Ergo: Fristgemäß zum 30.06.04 wäre sogar der 01.06.04 !!!

Ich habe mich natürlich
beschwert aber kann mir nun gut vorstellen das die mir jetzt
doof kommen :/.

Logisch, wer verliert schon gerne einen Kunden, aber du bist meiner Meinung nach völlig im Recht.

MfG A. Aleksander

PS: Fazit:
Mit der Sendebestätigung bist du im Zweifelsfall immer besser (eindeutig) dran. Warscheinlich hilft aber auch schon ein bisschen Kettenrasseln…schreibe den Herrschaften einfach die Sachlage gem. §§191-193 BGB und drohe denen mit Anwalt und weiteren Instanzen. :smile:

BB