Hallo,
Kündigungsfrist 1 Monat zum Quartalsende. Sprich Ende Mai
Kündigen auf Ende Juni.
§§ 191-193 BGB - ganz klare Aussage
Nun war der 31.05 ein Feiertag. Deshalb hatte ich die Hotline
angerufen und gefragt ob es OK ist wenn ich es am Samstag den
zur Post bringe so das ein Poststempel vom 29.05 auf der Marke
ist (Poststempel sollte ja im zweifelsfall verbindlich sein).
Sie meinte ja wenn der Poststempel von dem Monat ist dann wäre
das ok
aber wenn ich es Faxe, dann wäre das noch besser denn
da hätten sie die Kündigung ja sofort.
Gesagt getan…Gefaxt.
Hast die eine schriftliche Telefax-„Sendebestätigung“ deines Faxgerätes ??? (Damit ist die Kündigung "Rechtsverwertbar z.B. vor Gericht)
Nun kam ein Brief das mein Auftrag vom 01.06.04 eingegangen
sei und ich in knapp 4 Monaten raus bin aus dem Vertrag.
Was nun??? Es war ein Samstag an dem ich das geschickt hatte
aber spielt das eine Rolle???
Ja, sicher! §193 BGB (Wortlaut):
Sonn- und Feiertag; Sonnabend
Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
Ergo: Fristgemäß zum 30.06.04 wäre sogar der 01.06.04 !!!
Ich habe mich natürlich
beschwert aber kann mir nun gut vorstellen das die mir jetzt
doof kommen :/.
Logisch, wer verliert schon gerne einen Kunden, aber du bist meiner Meinung nach völlig im Recht.
MfG A. Aleksander
PS: Fazit:
Mit der Sendebestätigung bist du im Zweifelsfall immer besser (eindeutig) dran. Warscheinlich hilft aber auch schon ein bisschen Kettenrasseln…schreibe den Herrschaften einfach die Sachlage gem. §§191-193 BGB und drohe denen mit Anwalt und weiteren Instanzen. 
BB