Hallo liebe WWW-Gemeinde,
hat zufällig jemand damit Erfahrung, wie sich das verhält, wenn man kurzfristig umziehen muss? (z. B. bei neuem Arbeitsplatz am anderen Ende von Deutschland.)
Gelten da auch noch die gesetzlichen Kündigungsfristen oder hat man da ein Sonderkündigungsrecht?
Bzw. wenn vereinbart ist, dass es keine Kündigungsfrist gibt???
Vielen Dank schon mal für eure Antworten 
Hallo
hat zufällig jemand damit Erfahrung, wie sich das verhält,
wenn man kurzfristig umziehen muss?
Allerdings.
(z. B. bei neuem
Arbeitsplatz am anderen Ende von Deutschland.)
Gelten da auch noch die gesetzlichen Kündigungsfristen oder
hat man da ein Sonderkündigungsrecht?
Nein, wieso auch? Erstens zwingt einen ja kein Vermieter, einen neuen Arbeitsplatz „am anderen Ende Deutschlands“ oder sonstwo außerhalb der Pendlerentfernung kurzfristig anzunehmen, so dass von einer vom Vermieter zu vertretenden Notlage schon mal nicht die Rede sein kann. Zweitens hindert die einzuhaltende Kündigungsfrist den Mieter ja nicht daran, umzuziehen und die Arbeit aufzunehmen. Er muss halt bloß trotzdem einige Zeit lang doppelt Miete zahlen.
Bzw. wenn vereinbart ist, dass es keine Kündigungsfrist
gibt???
Wenn ausdrücklich vereinbart ist, dass es keine Kündigungsfrist gibt, dann hat der Mieter Glück, vorausgesetzt, er hat diesen Passus schriftlich.
Wenn lediglich nichts darüber gesagt wurde, gelten die gesetzlichen Fristen.
Gruß
smalbop
Hallo,
rechtlich ist die Sache ja klar.
Kleiner Tipp: man könnte versuchen, mit dem Vermieter zu vereinbaren dass man früher rauskommt wenn man selber einen Nachmieter sucht. das machen manche Vermieter mit sodass man nicht unbedingt 3 Monate doppelt Miete zahlen muss.
Grüße
Jessica
Erst mal vielen Dank für die Antworten 
Es gibt ja Fälle, in denen Menschen wirklich kurzfristig umziehen müssen, zum Beispiel während eines Studiums (–> Praktisches Semester o. Ä., wenn sich kurzfristig ein Angebot in einer anderen Stadt ergeben hat) und sich das Praktikum länger hinzieht und das weiß man zum Teil nicht schon 3 Monate vorher…
Mit Bafög wäre es ja dann schon verdammt schwer 2 Mieten zu zahlen, oder seh ich das falsch (auch wenn es „nur“ 3 Monate wären)???
Naja, wenn es halt mündlich vereinbart wurde, würden trotzdem die Monate anfallen??? Woah…
Grüße
Christian
Es gibt ja Fälle, in denen Menschen wirklich kurzfristig
umziehen müssen, zum Beispiel während eines Studiums (–>
Praktisches Semester o. Ä., wenn sich kurzfristig ein Angebot
in einer anderen Stadt ergeben hat) und sich das Praktikum
länger hinzieht und das weiß man zum Teil nicht schon 3 Monate
vorher…
Das sowas vorkommt, ist völlig unbestritten, kann aber eigentlich nicht das Lebensrisiko des Vermieters sein.
Mit Bafög wäre es ja dann schon verdammt schwer 2 Mieten zu
zahlen, oder seh ich das falsch (auch wenn es „nur“ 3 Monate
wären)???
Da niemand hier deine persönlichen Vermögensverhältnisse kennt und auch nicht die Höhe der Miete, wird es keine sinnvolle Antwort geben können. Abgesehen davon, dass die auch nichts an der Rechtslage ändert. Was mich aber schon wundert, dass man wegen drei Monatsmieten einen weiteren Wohnungswechsel auf sich nimmt.
Naja, wenn es halt mündlich vereinbart wurde, würden trotzdem
die Monate anfallen???
Nein, auch mündliche Mietverträge oder Nebenabreden dazu sind gültig. Das Problem ist nur die Beweisbarkeit.
Woah…
Nun gut, es sei dir verraten, dass berufs- oder ausbildungsbedingte Umzugskosten (dazu zählen auch doppelte Mietzahlungen) eine gewisse einkommensteuerliche Relevanz haben…
Gruß
smalbop