welches ist der Tag an dem eine Kündigung fristgerecht beim Empfänger eingehen muss.
Wenn z.B. die Kündigungsfrist einen Monat beträgt und der Vertrag am 5.3. ausläuft/verlängert wird, muss das Kündigungsschreiben dann am 4.2. eingehen, oder reicht es am 5.3.?
Und: Ist es ausreichend dem Empfänger seine Kündigungsabsicht mitzuteilen oder kann er bei Nichteinhalten einer bestimmten Form die Kündigung verweigern?
Und als letztes, aus reiner Neugier: Wie sieht es mit der Unterschrift auf dem Kündigungsschreiben aus? Wenn man diese weglässt, dem Empfänger aber trotzdem glaubhaft machen kann, dass man die Kündigung selbst abgeschickt hat und es der eigene Wille ist (z.B. durch telefonische Bestätigung unter Nennung eines Kundenpasswortes), kann der Empfänger die Kündigung dann trotzdem verweigern?
1._welches ist der Tag an dem eine Kündigung fristgerecht beim Empfänger eingehen muss.
Wenn z.B. die Kündigungsfrist einen Monat beträgt und der Vertrag am 5.3. ausläuft/verlängert wird, muss das Kündigungsschreiben dann am 4.2. eingehen, oder reicht es am 5.3.?
2.Und: Ist es ausreichend dem Empfänger seine Kündigungsabsicht mitzuteilen oder kann er bei Nichteinhalten einer bestimmten Form die Kündigung verweigern?
3.Und als letztes, aus reiner Neugier: Wie sieht es mit der Unterschrift auf dem Kündigungsschreiben aus? Wenn man diese weglässt, dem Empfänger aber trotzdem glaubhaft machen kann, dass man die Kündigung selbst abgeschickt hat und es der eigene Wille ist (z.B. durch telefonische Bestätigung unter Nennung eines Kundenpasswortes), kann der Empfänger die Kündigung dann trotzdem verweigern?_
Zu 1.: Ein Monat Frist ist ein Monat vorher also ist der gleiche Tag mit dem die Vertragsverlängerung beginnt als suboptimal für die Kündigung zu betrachten…
Zu 2.: Es sollte sinnigerweise ein Bezug (Vertragsnummer z.B.) genannt werden auf welchen sich die Kündigung bezieht.
Zu 3.: Die Form sollte zumindest in den AGB stehen die der Leistungsempfänger mit Vertragsabschluss anerkannt hat.