Kündigungsfrist streitig - kann Kunde klagen?

Hallo zusammen!

Bei lang laufenden Verträgen mit regelmäßigen Zahlungen (Abonnements, Versicherungen, Telefon et cetera - ich glaube im Juristendeutsch nennt man das Dauerschuldverhältnisse?) kommt es ja nicht selten zu Streitigkeiten über Kündigungs-Zeitpunkt und -Frist.

Was mich interessieren würde, muss ein Kunde, der einen Vertrag zu einem früheren Zeitpunkt kündigt, als der Lieferant bestätigen möchte, abwarten ob der Lieferant ihn auf Zahlung verklagt, oder kann er selbst aktiv werden und den Lieferanten auf Anerkennung der Kündigung verklagen?

Was spricht gegebenenfalls für das Warten, und was für das Klagen?

Vielen Dank für eure Meinung
Conrad

Grundsätzlich ist eine sog. negative Feststellungsklage möglich, weil die Gegenseite sich eines Anspruchs rühmen wird, der nicht existiert, wenn die Kündigung wirksam war. Mir will allerdings kein Grund einfallen, warum man eine solche Klage hier erheben sollte. Soll doch die Gegenseite den Aufwand betreiben!

Mir will
allerdings kein Grund einfallen, warum man eine solche Klage
hier erheben sollte. Soll doch die Gegenseite den Aufwand
betreiben!

Wie wäre es mit: Rechtsssicherheit; kein Risiko, daß die Gegenseite einen gerichtlichen Mahnbescheid (ich meine zwei Wochen Frist) genau 1 Tag nachdem man sich in einen dreiwöchigen Urlaub verabschiedet hat, zustellen läßt; negative Meldung an Auskunfteien vermeiden.