Hallo, ich arbeite in einer Firma, die den Tarifvertrag für Groß- und Außenhandel Bayern hat. Im Vertrag steht gesetzliche Kündigungsfrist. Nun habe ich gekündigt mit 4 Wochen Frist und mir wurde eröffnet. Nein, ich habe lt. Tarifvertrag eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende. Ich habe aber bereits einen neuen Vertrag unterschrieben. Und was nun.
Hallo Monika,
ich kann dir leider keine Rechtsberatung geben, aber von meinem Wissen aus der Ausbildung erzählen:
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen.
Prüfe aber bitte vorher deinen Arbeitsvertrag in der Hinsicht, ob da nicht etwas Anderes steht. Wenn mein Verständnis richtig ist, dann gilt was im AV steht vor dem Tarifvertrag. Ergibt sich aus allen Unterlagen trotzdem die gesetzl. Frist, dann beträgt diese 4 Wochen zum 15. des Monats oder zum Monatsende. Das steht so in §622 Abs. 1 BGB.
Ich würde mir den gesamten § mal durchlesen. Vielleicht ergibt sich noch etwas aus Abs. 6 für dich.
Sonst hast du sicherlich noch einige Urlaubstage aus diesem Jahr, die du noch bis zum Datum der Ausscheidung nehmen könntest. So kannst du dann doch noch zeitlich beim neuen AG beginnen.
Viel Erfolg.
Grüße,
Sunny
Hallo,
aus der Nummer kommst Du nur mit Entgegenkommen eines der beiden betroffenen AG wieder 'raus.
Und einfach einen der AG versetzen kann nicht ganz unerhebliche Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.
Du wirst also versuchen müssen, mit einem der betroffenen AG eine gütliche Einigung herbeizuführen und Dich zukünftig erst schlau machen und dann erst Verpflichtungen eingehen.
&Tschüß
Wolfgang
P.S.: Bei Einschalten des Hirnes sollte frau vielleicht auch mal auf die Idee kommen, daß es nicht besonders klug ist, sowas auch noch unter Klarnamen zu posten.