Kündigungsfrist Tarifvertrag

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem: Ich möchte bei meinem derzeitigen Arbeitgeber kündigen. Im Arbeitsvertrag steht leider drin, dass sich die Kündigungsfristen nach dem Tarifvertrag richten. Als nicht organisierter Arbeitnehmer darf ich diesen aber nicht einsehen. Greift in diesem Fall diese Klausel für mich oder sind es dann die gesetzlichen Kündigungsfristen von 4 Wochen? Und was heißt Kündigung zum 15. des Monats? Dass wenn ich z.B. am 7.12. fristgerecht kündige das Arbeitsverhältnis am 15.01. endet?

Hallo zusammen,

Hallo,

ich habe folgendes Problem: Ich möchte bei meinem derzeitigen
Arbeitgeber kündigen. Im Arbeitsvertrag steht leider drin,
dass sich die Kündigungsfristen nach dem Tarifvertrag richten.
Als nicht organisierter Arbeitnehmer darf ich diesen aber
nicht einsehen.

Das stimmt so nicht. Wenn der TV gilt (s.u.), hat der AG den TV für ALLE AN zur Einsicht auszulegen gem. § 8 TVG:
http://www.gesetze-im-internet.de/tvg/__8.html

Greift in diesem Fall diese Klausel für mich

Wenn die Geltung des TV per Arbeitsvertrag vereinbart wurde >>> JA

oder sind es dann die gesetzlichen Kündigungsfristen von 4
Wochen? Und was heißt Kündigung zum 15. des Monats? Dass wenn
ich z.B. am 7.12. fristgerecht kündige das Arbeitsverhältnis
am 15.01. endet?

Mit Ablauf des 15.

Die Frage kann ich so nicht beantworten, weil es auf den Tarifvertrag ankommt. Die Antwort können Sie nur bei der zuständigen Gewerkschaft erhalten. Auch wenn Sie den gesamten Tarifvertrag nicht einsehen können, wird man Ihnen dort sicher die Auskunft zu den Kündigungsfristen geben. Sollte im Arbeitsvertrag ausdrücklich der Tarifvertrag verankert sein - was ich Ihrer Aussage entnehme -, dann greifen auch die tarifvertraglichen Regeln und nicht die gesetzlichen.

Es ist völliger Unsinn. Natürlich kannst du als Nichtmitglied der Gewerkschaft den Tarifvertrag einsehen, zumal er ja auch fr dich gilt. Dieses kannst du sogar im Internet tätigen.