Kündigungsfrist TV ÖD

Hallo,

mal eine Frage:

Jemand ist im öffentlichen Dienst (Brandenburg) beschäftigt und hat dort im September 1997 eine Ausbildung angefangen, diese im Jahr 2000 erfolgreich abgeschlossen und befindet sich nun in einem unbefristeten Arbeitsvertrag beim selben Arbeitsgeber.

Jetzt überlegt derjenige den Job zu wechseln und zu kündigen.
Wie lang beträgt in diesem Fall die Kündigungsfrist???

Im TV ÖD ist dazu folgendes geregelt:
„Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit

von mindestens 5 Jahren 3 Monate,
von mindestens 8 Jahren 4 Monate,
von mindestens 10 Jahren 5 Monate,

zum Schluss eines Kalendervierteljahres.“

Wie ist hier der Beginn der Kündigungsfrist zu interpretieren, das die Kündigungsfrist erst ab einem neuen Kalendervierteljahr beginnt und dann beginnt die entsprechend aufgeführte Kündigungsfrist?

Zählt bei der Beschäftigung die Ausbildung mit rein?
Ist ja doch wichtig für die Kündigungsfrist, gerade im besagten Fall…

Also vielleicht könnte jemand für den aufgeführten obigen Fall genau sagen, wann genau das Arbeitsverhältnis endet, wenn in diesem Monat die Kündigung eingereicht wird???

Wäre super! Danke im Voraus!

H

Hallo,

Wie ist hier der Beginn der Kündigungsfrist zu interpretieren,
das die Kündigungsfrist erst ab einem neuen
Kalendervierteljahr beginnt und dann beginnt die entsprechend
aufgeführte Kündigungsfrist?

Nö, die endet beim Kalendervierteljahr. Man muss sie also davon abziehen.

Zählt bei der Beschäftigung die Ausbildung mit rein?

Ist im TVÖD die Beschäftigungszeit nicht irgendwo definiert? (Hab jetzt keine Lust den TVÖD zu suchen und zu lesen)

Also vielleicht könnte jemand für den aufgeführten obigen Fall
genau sagen, wann genau das Arbeitsverhältnis endet, wenn in
diesem Monat die Kündigung eingereicht wird?

Momentan noch nicht. Da erst mal die Beschäftigungszeit definiert werden muss.

MfG

Moinsen!

Danke für die Antwort @Xolophos

Das mit der Beschäftigungszeit habe ich mittlerweile nachgelesen, Ausbildungszeit zählt laut TV ÖD NICHT mit rein!

Gut, am 31. August 2000 wurde die Ausbildung beendet und das Arbeitsverhältnis begonnen. Daher ist es momentan eine Beschäftigungszeit von 7 Jahren und knapp 10 Monaten.

Somit beträgt die Kündigungsfrist laut TV ÖD bei einer Beschäftigungszeit von mindestens 5 Jahren (8 Jahre sind ja erst am 31. August bzw. 1. September 2008 erreicht) dann 3 Monate zum Kalendervierteljahr.

Und wenn die Kündigungsfrist dann zu einem Kalendervierteljahr endet, heißt das also, dass zum jetzigen Zeitpunkt die frühestmögliche Kündigung zum 31. Dezember 2008 möglich ist. Oder lieg ich daneben?

Erklärung:
Nächstes Kalendervierteljahr ist jetzt der 30. September 2008. Hierzu ist es aber nicht mehr möglich, da die 3 Monate Kündigungsfrist nicht mehr einzuhalten ist.
Somit ist der nächstmögliche Zeitpunkt der zum 31. Dezember 2008.

Vielleicht kann das ja mal jemand bestätigen oder korrigieren, falls ich das jetzt doch falsch auslege…

Danke

MfG

H

Moinsen!

Und wenn die Kündigungsfrist dann zu einem Kalendervierteljahr
endet, heißt das also, dass zum jetzigen Zeitpunkt die
frühestmögliche Kündigung zum 31. Dezember 2008 möglich ist.
Oder lieg ich daneben?

Du liegst richtig.

Alternative: Aufhebungsvertrag (falls der AN schneller weg möchte)

MfG

@Xolophon
Danke für schnelle und hilfreiche Antwort!

Ja, ein Aufhebungsvertrag wäre noch die andere Alternative und ein Versuch ist es dann allemal wert! Mehr als „nein“ sagen, kann der AG ja nicht…

Danke und nen schönen Tag noch!

MfG

H