Habe mal eine Frage zu der Kündigungsfrist bei KFZ-Versicherung: Habe mein neues Auto vor drei Monaten auf den Namen meines Vaters zugelassen und versichert. Jetzt hat meine alte Fahrschule einen Versicherungspartner, der für mich wesentlich günstiger wäre.
Da eine Kündigung im Prinzip erst Ende des Jahres möglich ist, habe ich mir überlegt, einfach das Auto auf meinen Namen umzumelden, da der Versicherungsvertrag damit eigentlich automatisch endet, und ich mir dann sowieso eine neue Versicherung suchen muss. Ist diese Schlussfolgerung richtig? oder gibt es, wie ich befürchte, einen Haken?
Warum hast du denn damals den Wagen auf deinen vater zugelassen?
Hast du bei deiner Fahrschule für das Angebot denn auch Dich als neuen Versicherungsnehmer u. Halter angegeben?
Grundsätzlich kann dein Vater den Wagen an dich Verkaufen. Damit könntest du dir einen neuen Versicherer suchen. Hat an dieser Stelle keinen Haken. Der Haken scheint mir eher darin zu liegen, dass das neue Angebot der Fahrschule evtl. falsch berechnet wurde und du vielleicht nicht alle Rabatte (SFR) übernehmen kannst… und am Ende mehr bezahlst!
Aber mach mal ruhig, jeder sollte mal Erfahrungen sammeln!
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Habe das Auto auf meinen Vater zugelassen und versichert, da ich ansonsten mit 230 % einsteigen würde, da ich gerade mal seit 1 1/2 Jahren meinen Führerschein habe. Meine alte Fahrschule bietet, wie ich von mehreren Leuten erfahren habe, 75 % an. Wollte nur wissen, ob ein Wechsel
überhaupt möglich ist, und wenn ja, würde ich da heute hingehen, und mich über die Einzelheiten aufklären lassen.
höhrt sich für mich nach einer verbesserten zweitwagenregelung an. das ganze ist eine sondereinstufung. diese kannst du nicht an eine andere versicherung übertragen. allerdings brauchst du dafür auch i.d.r. ein erstfahrzeug. hm und das hast du sicher nicht. bissl eigenartig. oder soll dein vater wieder versicherungsnehmer werden ? ich würde das angebot genau prüfen. dann noch mal in der zentrale der versicherung anrufen und nochmal durchrechnen lassen.
ist aber aus der ferndiagnose schwierig zu beurteilen ob meine vermutung richtig ist. kannst ja mal die ergebnisse posten …
wichtig zu wissen wäre außerdem, daß dein vater gefahr läuft seinen alten vertrag nach einem kurztarif abgerechnet zu bekommen, d.h. er muß noch was nachzahlen, wenn das der tarif der versicherung vorsieht.
btw. gibt es garantiert 50 versicherer in deutschland bei denen auch eine eltern-kind-regelung mit sf 1/2 gegangen wäre, wenn ein elternteil eine kfz-versicherung hat.
mfg snake
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seit 1 1/2 Jahren meinen Führerschein habe. Meine alte
Fahrschule bietet, wie ich von mehreren Leuten erfahren habe,
75 % an. Wollte nur wissen, ob ein Wechsel
Vorsicht !! Ich fürchte, da hast Du oder Dein Informant etwas falsch verstanden. Wenn Du erst 18 Monate Führerschein hast, wirst Du keine 75 % Beitragssatz bekommen, kann ich mir nicht vorstellen. Laß alles wie es ist und wechsele erst zum Jahresende.
Wir hatten erst kürzlich hier einen Oberschlauen, der mit Sondereinstufung auf 85 % fuhr und nach dem Wechsel der Versicherung 140 % bezahlen durfte (Sondereinstufungen werden nicht übertragen).