Kündigungsfrist umgehen

Hallo,
wenn ich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende habe, aber die Aussicht auf eine andere Stelle, die ich jedoch früher antreten müsste, gibt es da eine Möglichkeit die Kündigungsfrist aufzuheben? Noch als Ergänzung, ich besitze keinen Resturlaub mehr.

Danke und lieben Gruss,
Ulliwilli

HAllo Petzi,
meine Frist ist tatsächlich so lange. DAs eigentliche Problem ist auch, dass ich die neue Stelle nur bekomme, wenn ich diese auch zu dem gewünschtem Termin antrete. Das heißt, ich jetzt mit meinem jetzigen Chef spreche und er sagt nein,dann habe ich sozusagen doch schlafende Hunde geweckt, müsste in der jetzigen Firma bleiben und wäre noch unglücklicher als jetzt.
Was tun?
Gruss, Ulliwilli

Hi Ulliwilli,

DAs eigentliche Problem
ist auch, dass ich die neue Stelle nur bekomme, wenn ich diese
auch zu dem gewünschtem Termin antrete. Das heißt, ich jetzt
mit meinem jetzigen Chef spreche und er sagt nein,dann habe
ich sozusagen doch schlafende Hunde geweckt, müsste in der
jetzigen Firma bleiben und wäre noch unglücklicher als jetzt.
Was tun?

Hmmm - da ist natürlich guter Rat teuer und Pokern ist ja auch nicht jedermanns Sache. Leider kann Dir niemand die Entscheidung abnehmen, ich liste jetzt einfach mal Pro und Contra auf (ohne Bewertung und in willkürlicher Reihenfolge, war mir halt so einfällt)

Pro (=Kündigung auf Verdacht)

  • Du bist eh unglücklich im aktuellen Job
  • Du willst eh früher oder später weg
  • Du hast die Chance, rechtzeitg gehen zu „dürfen“
  • auch anderen Firmen, bei denen Du Dich zukünftig bewirbst, könnten diese 3 Monate zu lang sein
  • Du hast während Deiner Kündigungsfrist im „worst case“ 3 Monate Zeit, um Dich intensiv zu bewerben, falls das mit der geplanten neuen Firma nix wird
  • vielleicht führt ein offenes Gespräch mit Deinem Scheffe zu besseren Arbeitsbedingungen/mehr Kohle für Dich (sehr gemutmaßt, da ich keine Ahnung habe, weswegen Du dort kündigen willst)

Contra

  • in der heutigen Zeit zu kündigen ohne einen anderen Vetrag unterschrieben zu haben, ist reichlich bescheuert
  • ggf. Sperre beim Arbeitsamt
  • Bewerbungen aus der Arbeitslosigkeit heraus sind tendentiell weniger erfolgversprechend als aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis
  • Arbeitslos sein ist nicht wirklich lustig (Status, Kohle etc.)

Tja - soweit dazu, aber wie schon oben erwähnt kann Dir niemand diese Entscheidung abnehmen. Kommt natürlich auch auf Dich und Deine Lebensumstände an (ein 40-jähriger Familienvater mit hohen Schulden vom Hausbau wird da wahrscheinlich anders entscheiden als ein 20-jähriger Lebenskünstler mit reichen Eltern).
Das einzige was ich Dir raten kann ist vielleicht, daß Du mit jemanden im Deinem engeren Umfeld darüber sprichst (schon durch’s Erzählen wird einem die Situation ja oftmals klarer) oder eventuell mit einem Betriebsrat oder so drüber redest.

Ich drück Dir sämtliche Daumen :smile:

Petzi

Hallo Ulliwilli,

meine Frist ist tatsächlich so lange. DAs eigentliche Problem
ist auch, dass ich die neue Stelle nur bekomme, wenn ich diese
auch zu dem gewünschtem Termin antrete.

Welchen „Wert“ stellst Du bzw. Dein Fachwissen für das neue Unternehmen dar? Nach dem was Du in Deinem letzten Satz schreibst keinen wirklich großen.
Die wollen jemanden sofort haben. Also geht es nicht unbedigt um Dich als Person oder um Deine besondere Eignung für die Stelle sondern lediglich darum, dass die Stelle mit „irgedjemandem“ besetzt ist.
Folglich bist Du für das neue Unternehmen jederzeit austauschbar.

Eine seriöse Firma die wirkliches Interesse an Deiner Person hat wird auch 3 Monate auf Dich warten.
Also - entweder die akzeptieren Deine Kundigungsfrist oder sie sind es eh nicht wert, dass Du dorthin wechselst.
Ich würde es so handhaben.

Gruß
Achim

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Hallo Ulliwilli,

meine Frist ist tatsächlich so lange. DAs eigentliche Problem
ist auch, dass ich die neue Stelle nur bekomme, wenn ich diese
auch zu dem gewünschtem Termin antrete.

Welchen „Wert“ stellst Du bzw. Dein Fachwissen für das neue
Unternehmen dar? Nach dem was Du in Deinem letzten Satz
schreibst keinen wirklich großen.

Hallo Achim,
es ist viel komplizierter. Es geht darum, dass in der Firma meine beste Freundin arbeitet und sie dringend Unterstützung braucht-und mich natürlich zu dem frühen Termin braucht, da sie sonst unter der vielen Arbeit zusammen brechen würde. Sie trifft aber letztendlich nicht die Entscheidung, sondern ihr Chef.
Also, ich werde weiter überlegen.
DAnk Dir, Gruss Ulliwilli

Die wollen jemanden sofort haben. Also geht es nicht unbedigt
um Dich als Person oder um Deine besondere Eignung für die
Stelle sondern lediglich darum, dass die Stelle mit
„irgedjemandem“ besetzt ist.
Folglich bist Du für das neue Unternehmen jederzeit
austauschbar.

Eine seriöse Firma die wirkliches Interesse an Deiner Person
hat wird auch 3 Monate auf Dich warten.
Also - entweder die akzeptieren Deine Kundigungsfrist oder sie
sind es eh nicht wert, dass Du dorthin wechselst.
Ich würde es so handhaben.

Gruß
Achim

Hallo, hallo,

ich plage mich auch mit so einer Kündigungszeit herum (3 Montate zum Quartalsende). Kannst Du mir bitte sagen, wie das ausgegangen ist, wenn Dein Arbeitgeber (AG) den Aufhebungsvertrag nicht akzeptiert hat. Bist Du dann bei der alten Firma geblieben??

Ich mache mich gerade schlau, wie hoch die Möglichkeiten sind einen Aufhebungsvertrag einzuklagen. Wie ich bisher gehört hat, bekommt der Arbeitnehmer meisten Recht. Wenn es sich z.B. um ein großes Unternehmen handelt mit ca. 400 Mitarbeitern, kann ein AG sich nicht damit rausreden, kurzfristig keinen Ersatz zu bekommen, denn unter den 400 Leuten wird es schon einen geben der einspringt. Interessant finde ich noch die Variante einfach nicht mehr hinzugehen - was dann wohl passiert?

LG, Elke

Holla.

um ein großes Unternehmen handelt mit ca. 400 Mitarbeitern,
kann ein AG sich nicht damit rausreden, kurzfristig keinen
Ersatz zu bekommen, denn unter den 400 Leuten wird es schon
einen geben der einspringt. Interessant finde ich noch die
Variante einfach nicht mehr hinzugehen - was dann wohl
passiert?

Ja, wenn der betreffende Arbeitnehmer das Gleiche macht wie fünfzig andere, dann mag das wohl funktionieren mit dem kurzfristigen Ersatz. Nur wirst Du solche Strukturen in D eher selten finden - die meisten dieser Arbeitsplätze sind schon ganz woanders gelandet. Aus Deiner Vika entnehme ich, dass Du in der Erbsenzählerei bist - wie lange, denkst Du, würde ein (nicht von Dir eingearbeiteter) Nachfolger wohl brauchen, bis er in Deinem Arbeitsgebiet zurecht kommt? Und wenn es so sein sollte, dass das relativ schnell ginge, dann würde ich annehmen, dass Dein Job auf der Gehaltsskala nicht gerade an der Spitze steht - oder …?

Und was die Variante mit dem „Nicht- mehr- Kommen“ angeht, so bricht auch hier die Welt nicht zusammen, wenn der austauschbare fiktive Arbeitnehmer von oben einfach nicht mehr auftaucht … aber das Zeugnis wird einen dezenten Hinweis (Datum!) enthalten, und der neue Arbeitgeber merkt sofort, was für einen Vogel er sich da fängt, was die Halbwertszeit im neuen Job recht radikal reduzieren (man beachte den Stabreim!) dürfte. Falls der Job, aus dem sich derdiedas Betreffende so schön französisch verabschiedet hat, ein relativ qualifizierter war, ist außerdem die Chance gegeben, sich an den Mehrkosten für die Suche des Nachfolgers und das Stopfen der aufgerissenen Löcher beteiligen zu dürfen (Schadenersatz!)

Ich meine immer noch, dass auch der verbiestertste Chef einen abwanderungswilligen Arbeitnehmer nicht länger als unbedingt notwendig halten wird (Reisende soll man nicht aufhalten!), denn der Schaden, den dieser ggf. in seiner „Resthaft“ anrichtet, kostet viel zu viel, als dass er sich das leisten wollte. Was natürlich nicht ausschließt, dass es auch richtig schön doofe Arbeitgeber gibt …

Für mich wäre aber ein neuer Arbeitgeber, der darauf besteht, dass ich von jetzt auf nachher bei ihm anfange, sonst Isnit, auch nicht gerade eine seriöse Adresse. Wer für sofort oder früher jemanden benötigt, hat die Möglichkeit, auf Arbeitslose (den einen oder anderen soll es ja angeblich geben) zurückzugreifen. Einen Boss, der darauf bestünde, dass ich meine Kündigungsfrist mit aller Gewalt „abkürze“, würde ich sofort im Verdacht haben, es mit Verträgen im Allgemeinen auch nicht so genau zu nehmen - und wahrscheinlich noch ganz andere Kurven zu schneiden …

Pacta sunt als noch servanda,
meint kw

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Hallo Elke,

Ich mache mich gerade schlau, wie hoch die Möglichkeiten sind
einen Aufhebungsvertrag einzuklagen. Wie ich bisher gehört
hat, bekommt der Arbeitnehmer meisten Recht. Wenn es sich z.B.
um ein großes Unternehmen handelt mit ca. 400 Mitarbeitern,
kann ein AG sich nicht damit rausreden, kurzfristig keinen
Ersatz zu bekommen, denn unter den 400 Leuten wird es schon
einen geben der einspringt. Interessant finde ich noch die
Variante einfach nicht mehr hinzugehen - was dann wohl
passiert?

Wenn ich Dein Arbeitgeber wäre, würde ich bei einem solchen Verhalten versuchen, Dir schnellstmöglich fristlos zu kündigen und ggf. Schadensersatz von Dir zu verlangen. Wie Dein Zeugnis aussähe, kannst Du Dir vorstellen.
Es mag sein, ich käme damit nicht durch, aber der Spass (und das Exempel) wäre es mir wert. Denn ich bin noch immer so konservativ, dass ich an „pacta sunt servanda“ glaube und sehr(!) verärgert wäre, wenn mein Angestellter dies anders sieht…

Mensch: Redet doch einfach mit eurem Arbeitgeber und findet eine einvernehmliche Lösung = Kompromis. Weder Du noch Dein AG kann an einer Eskalation interessiert sein. Vernünftige AGs lassen Reisende ziehen, denn von ihnen ist eh’ keine motivierte Arbeit mehr zu erwarten…
Und mal ehrlich: 3 Monate. Dafür einen (oder mehrere) Rechtsstreits?!?

Kopfschüttelnde Grüße
Jürgen

Vergiss es!
Hi!

Ich mache mich gerade schlau, wie hoch die Möglichkeiten sind
einen Aufhebungsvertrag einzuklagen.

Kann ich abkürzen: Gleich null!

Es geht um einen Vertrag, sprich um eine beid seitige Willens erklärung (Du bist doch im kaufmännischen Bereich tätig!!!)!

Kein Richter in Deutschland wird eine Person per Urteil dazu verdonnern, seinen WILLEN erklären zu müssen!

Das wäre ungefähr so, als würde Dein örtlicher BMW-Händler den Versuch starten, einen Kaufvertrag mit Dir gerichtlich durchzusetzen (auch, wenn Du evtl überhaupt keinen Führerschein hast!)…

Meine Güte, wenn ich doch einen Arbeitsvertrag unterschreibe, dann lese ich das Teil vorher durch! Und wenn mir der Inhalt nicht passt, dann versuche ich vorher , eine Änderung der strittigen Punkte zu erzielen!
Aber einen Vertrag zu unterschreiben und hinterher auf den bösen Arbeitgeber zu schimpfen (wie kann er nur eine beidseitig längere als die gesetzliche Kündigungsfrist vereinbaren, der Sack?), halte ich für reichlich egoistisch und unfair!

LG
Guido

Hallo, hallo,

wenn man solche ‚unüblichen Möglichkeiten‘ überlegt um aus einem Arbeitsverteg rauszukomen, wird es sich auch nicht um ein
‚übliches‘ Arbeitsverhältnis handeln!!

Ja, wenn der betreffende Arbeitnehmer das Gleiche macht wie
fünfzig andere, dann mag das wohl funktionieren mit dem
kurzfristigen Ersatz. Nur wirst Du solche Strukturen in D eher
selten finden - die meisten dieser Arbeitsplätze sind schon
ganz woanders gelandet. Aus Deiner Vika entnehme ich, dass Du
in der Erbsenzählerei bist - wie lange, denkst Du, würde ein
(nicht von Dir eingearbeiteter) Nachfolger wohl brauchen, bis
er in Deinem Arbeitsgebiet zurecht kommt? Und wenn es so sein
sollte, dass das relativ schnell ginge, dann würde ich
annehmen, dass Dein Job auf der Gehaltsskala nicht gerade an
der Spitze steht - oder …?

Leicht daneben getippt: ich bin in der höchsten Tarifgruppe eingestuft - bekomme dementsprechendes Gehalt und habe Tätigkeiten zu leisten, die der untersten Tarifgruppe entsprechend. Jeder mit einer normalen kaufmännischen Ausbildung ist in der Lage, diesen Job hier in einem Tag zu lernen -> ich will ja nicht umsonst hier weg!!

LG, ELke

Hallo

Wie ich bisher gehört
hat, bekommt der Arbeitnehmer meisten Recht.

Da wirst Du aber große Augen machen, wenn der Richter sein Urteil vrkündet…

Gruß,
LeoLo

Kündigung nach BGB § 626 ist ohne Einhaltung von Fristen aus wichtigem Grund möglich. Als wichtiger Grund wird immer anerkannt:
Erhebliche Verbesserung der Einkünfte durch die neue Arbeit oder erhebliche Verbesserung der Stellung im Beruf. Gruß, Z.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

Kündigung nach BGB § 626 ist ohne Einhaltung von Fristen aus
wichtigem Grund möglich. Als wichtiger Grund wird immer
anerkannt:
Erhebliche Verbesserung der Einkünfte durch die neue Arbeit
oder erhebliche Verbesserung der Stellung im Beruf. Gruß, Z.

Das ist totaler absoluter völliger Unsinn und höchst unseriös!

Gruß,
LeoLo

Meine Kenntnisse stammen aus meiner Arbeit als Gewerkschaftssekretär bei der (jetzt ehemaligen) DAG. In sämtlichen entsprechenden Urteilen und Kommentaren ist genau diese Interpretation nachzulesen. Eine Nachfrage beim DGB oder bei einem RA für Arbeitsrecht wird dies jederzeit bestätigen. Trotzdem: Gruß, Z.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

Meine Kenntnisse stammen aus meiner Arbeit als
Gewerkschaftssekretär bei der (jetzt ehemaligen) DAG.

Und?

In
sämtlichen entsprechenden Urteilen und Kommentaren ist genau
diese Interpretation nachzulesen.

Also in meinem Haufe, meinem Beckschen Kommentar, meinen APs und NZA fehlt diese Rechtssprechung völlig?!? Sollte ich meinen Haufe und den Rest lieber wegschmeißen?

Eine Nachfrage beim DGB oder
bei einem RA für Arbeitsrecht wird dies jederzeit bestätigen.

Da möchte ich mal leise Zweifel anmelden.

Ansonsten ist es ja nicht Ihr Schaden, wenn der Fragesteller auf den „ehemaligen Gewerkschaftssekretär“ hört und sich später fragt, wieso alles den Bach runter gegangen ist, also Schadensersatzforderung, evtl Vertragsstrafen, schlechtes Zeugnis, Arbeitslosigkeit inklusive Sperre beim Bezug des ALG usw usw folgen.

Aber erleuchten Sie uns aus Ihrer Praxiserfahrung heraus doch bitte mal mit ein zwei Urteilen (inkl. AZ), die Ihre Aussage stützen. Ernstzunehmende „entsprechende Kommentare“ würde ich auch akzeptieren, da stehen ja dann die Präzedenzfälle drin und ich kann es nachschlagen.

Gruß,
LeoLo

Ich könnte brechen!
Hi!

Meine Kenntnisse stammen aus meiner Arbeit als
Gewerkschaftssekretär bei der (jetzt ehemaligen) DAG.

In dieser Zeit das gemacht, was Gewerkschaftler sehr häufig bei Tagungen und Seminaren tun? Viel Alkohol getrunken und nicht zugehört?
(Bevor mir hier eine zu heftige Wortwahl vorgeworfen wird: Auch ich war mal sehr aktiver Gewerkschaftler und Betriebsrat!)

In
sämtlichen entsprechenden Urteilen und Kommentaren ist genau
diese Interpretation nachzulesen. Eine Nachfrage beim DGB oder
bei einem RA für Arbeitsrecht wird dies jederzeit bestätigen.

Nur dann, wenn der Mensch beim DGB oder der "Fach"anwalt ebenso arrogant, vermessen und ahnungslos ist!

Wenn Ihr hier solch heftige Dinge postet, dann solltet Ihr wenigstens in der Lage sein, selbige zu belegen, statt mit "Berufs"bildern, die sich zwar stark anhören, de facto aber null Ausbildung, geschweige denn Ahnung von der Materie voraussetzen, rumzuprotzen!

Schon mal ein Arbeitsgericht von innen gesehen?

Gruß
Guido

Hi!

wenn ich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende
habe, aber die Aussicht auf eine andere Stelle, die ich jedoch
früher antreten müsste, gibt es da eine Möglichkeit die
Kündigungsfrist aufzuheben? Noch als Ergänzung, ich besitze
keinen Resturlaub mehr.

Du hast ja nun gehört, was die Experten sagen…
Mein Tip: rede mit Deinem aktuellen Arbeitgeber und schildere ihm die Situation.
Die meisten Menschen sind der Meinung, Reisende solle man nicht aufhalten.
Was hat er davon, wenn Du die letzten Wochen unzufrieden und unmotiviert abbummelst?

Grüße,

Mathias

Hallo,

Meine Kenntnisse stammen aus meiner Arbeit als
Gewerkschaftssekretär bei der (jetzt ehemaligen) DAG.

kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Die Gewerkschaftssekretäre die ich kenne würden Deine Meinung nicht unterstützen.

In

sämtlichen entsprechenden Urteilen und Kommentaren ist genau
diese Interpretation nachzulesen. Eine Nachfrage beim DGB oder

Die Rechtsstelle des DGB hat Deine Meinung nicht bestätigt.

bei einem RA für Arbeitsrecht wird dies jederzeit bestätigen.

Das es Rechtanwälte gibt, die diese Meinung vertreten glaub ich schon eher, wenn man denn mal ein paar „Liebling Kreuzberg“ kennengelernt hat. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht würde auch hier Deine Meinung allerdings nicht unterstützen.

Das Arbeitsgericht wird Dir keine Auskünfte über Arbeitsrecht erteilen.

Trotzdem nichts für ungut
Michael

Trotzdem: Gruß, Z.