Hallo Ihr,
hat die Zahl der Arbeitnehmer eigentlich etwas mit den gesetzlichen Kündigungsfristen zu tun?
Genauer:
Person A arbeitet im 11 Jahr in einem Büro. Ausser A gibt es nur noch eine Halbtagskraft (Sekretärin) und den Chef des Büros.
Laut § 622 BGB hat A somit eine Kündigungsfrist von 4 Monate. Ändert sich diese Kündigunsfrist aufgrund der Tatsache das es nur so wenig Mitarbeiter in diesem Büro gibt?
Danke und Gruß
Jim Beam
Hallo Ihr,
hat die Zahl der Arbeitnehmer eigentlich etwas mit den
gesetzlichen Kündigungsfristen zu tun?
Hallo Jim Beam, normalerweise nicht.
Genauer:
Person A arbeitet im 11 Jahr in einem Büro. Ausser A gibt es
nur noch eine Halbtagskraft (Sekretärin) und den Chef des
Büros.
Laut § 622 BGB hat A somit eine Kündigungsfrist von 4 Monate.
Kommt drauf an, was per Vertrag vereinbart ist bzw. ob ein Tarifvertrag gilt und was der besagt. Der Arbeitgeber hat bei § 622 BGB diese 4 Monate (hab jetzt nicht nachgeschaut obs stimmt). Der Arbeitnehmer hätte 4 Wochen zum 15. oder Monatsende Kündigungsfrist.
Ändert sich diese Kündigunsfrist aufgrund der Tatsache das es
nur so wenig Mitarbeiter in diesem Büro gibt?
Nein.
MfG