Hallo,
habe folgendes Problem:
Ich möchte meinen Arbeitsvertrag ordentlich kündigen, weiß aber nicht genau welche Frist ich einhalten muss.
2002-2005 Ausbildung im Betrieb
2005-2014 Arbeitsvertrag im Betrieb
Wir sind damals gegen Ende der Ausbildung gekündigt worden und dann direkt Übergangslos in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit neuer Probezeit von 6 Monaten eingestellt worden.
Bin ich nun 9 Jahre oder 12 Jahre beschäftigt. Es ist für mich nicht ersichtlich, ob ein Ausbildungsverhältnis zum Beschäftigungsverhältnis gezählt wird. Da ich zeitlich dadurch gebundener wäre als mir lieb ist wäre ich über eine zeitnahe Antwort sehr dankbar.
Liebe Grüße
Stefan