Kündigungsfrist und die neue neue Arbeitsstelle

Hallo,

wegen Mobbing suche ich seit über einem Jahr nach einer neuen Stelle. Da ich es nicht mehr aushalte, wollte ich am Donnerstag kündigen mit Hilfe eines ärtlichen Attestes.
Nun habe ich gerade bescheid bekommen das ich zum 01.09. meine neue Stelle antreten könnte. Meine Kündigungsfrist beträgt allerdings 3Monate.
Was ist wenn mein AG mich nicht früher gehen lässt und den Aufhebungsvertrag nicht unterschreibt?
Könnte ich meinen Psychaiter einschalten das er mir bestätigt, dass ich unter keinen Umständen dort länger wie zum 31.08. arbeiten kann ohne das er mich krankschreibt, da ich ja sonst die neue Stelle nicht antreten kann…

Vielen Dank für eure Antworten

Hallo

Gibt es denn Aufzeichnungen über das Mobbing? Abmahnungen an den Arbeitgeber? Warum sollte der AG die AN nicht gehen lassen. Sehr erwünscht scheint Sie ja nicht zu sein?

Gruß,
LeoLo

Hallo,

Er möchte mich nicht so schnell gehen sehn, da es bei uns gerade sehr großen Personalwechsel gibt und nicht wirklich Nachfolger findet.

Direkte Aufzeichnungen für das Mobbing gibt es nicht. Ich führe Tagebuch und habe in manchen fällen Zeugen (Arbeitskollegen). Weshalb die Frage?!

Danke für die Antwort

Hallo

Direkte Aufzeichnungen für das Mobbing gibt es nicht. Ich
führe Tagebuch und habe in manchen fällen Zeugen
(Arbeitskollegen). Weshalb die Frage?!

Ein (verständlicher aber trotzdem ärgerlicher) Fehler bei Mobbing-Opfern ist immer, daß sie nicht in die Offensive gehen und den AG sogar abmahnen, seiner Fürsorgepflicht nachzukommen. Im Extremfalle könnte dies ein Ansatzpunkt sein, das AV fristlos zu beenden. Ob das Einhalten einer ordentlichen Küfrist objektiv unzumutbar ist, wage ich anzuzweifeln. Ohne die für Dich schilmme Situation nivelieren zu wollen, spricht dagegen eindeutig, daß diese schon seit mehr als einem Jahr hingenommen wird. Sei es heroisch oder vrezweifelt, egal, es scheint aber nicht unzumutbar zu sein, das AV frotzuführen.

Sofern der Arbeitnehmer gesundheitlich die Situation nicht mehr aushält, wäre Rücksprache mit dem behandelnden Arzt zu halten. Sollte dieser den/die AN arbeitsunfähig sehen und dies sei auch dauerhaft weiter anzunehmen, so könnte der AG eventuell das Interesse daran verlieren, den/die AN bis zum Ende der Küfrist unbedingt halten zu wollen, wenn er (oder sie) ihm eh nicht mehr zur Verfügung stehen werden. Dabei möchte ich aber eindeutig klarstellen, daß ich hier über eine tatsächlich vorhandene Arbeitsunfähigkeit spreche und nicht über ein Simulieren! Schlussendlich wird aber weder ein praktischer Arzt, noch ein Psychiater, vertragliche Kündigungsfristen außer Kraft setzen können.

Gruß,
LeoLo

Klingt alles superlogisch ja…Danke für deine Antworten!
Ich versuche am Donnerstag mal mit Chefs zu reden. Vielleicht lassen Sie sich ja von einem Aufhebungsvertrag überzeugen…