Wie viel Aussasgekraft hat das Wort des Vermieters, wenn eine mündliche Zusage/ Bestätigung seinerseits eine frühzeitige Kündigung gestattet?
Kann er diese Zusage 3 Tage vor Fristablauf zurück ziehen?
Wie viel Aussasgekraft hat das Wort des Vermieters, wenn eine mündliche Zusage/ Bestätigung seinerseits eine frühzeitige Kündigung gestattet?
Kann er diese Zusage 3 Tage vor Fristablauf zurück ziehen?