Gibt es eine Kündigungsfrist für unbefristete Mietverträge? Ist es zulässig die Kaution oder Teile davon bei Nichteinhalten der Kündigungsfrist einzubehalten?
Schon mal Vielen Dank für etwaige Antworten.
Gibt es eine Kündigungsfrist für unbefristete Mietverträge? Ist es zulässig die Kaution oder Teile davon bei Nichteinhalten der Kündigungsfrist einzubehalten?
Schon mal Vielen Dank für etwaige Antworten.
ja, die dreimonatige gesetzliche Kündigungsfrist und ja, die Kaution kann einbehalten werden (Schadenseratz bis zur Neuvermietung, weil Frist nicht eingehalten wurde)
Gibt es da spezielle Regelungen für besonders kurze mietverhältnisse.
Wenn man nach 2 Monaten ausziehen möchte, müsste man ja bereits 1 Monat VOR Mietantritt kündigen.
Wird das genauso gehandhabt, wenn der Mieter nur 1 Zimmer in der Wohnung des Vermieters bezieht oder gibts da andere Regelungen?
Gilt die Kündigungsfrist auch dann, wenn der Mieter darüber nicht Bescheid wusste und nur eine mündliche Vereinbarung über die Höhe der Miete getroffen wurde.
Hallo,
Bei einem möblierten Zimmer innerhalb der Wohnung des Vermieters gelten für den Mieter kürzere Kündigungsfristen. Der Mieter kann spätestens am Fünfzehnten eines Monats zum Ablauf dieses Monats kündigen (§ 573c III BGB i. V. m. 549 BGB).
Gruss
Leopold
Vielen Dank für diE Infos.
Weiß zufällig jemand ob dieser Paragraph auch in Österreich gültig ist?