Kündigungsfrist und neuer Job

Hallo!
Ich habe ein folgendes Problem:
Meinen aktuellen Job habe ich seit 3 Jahren, allerdings komme ich mit dem Chef überhaupt nicht mehr klar wie viele andere meiner Kollegen auch nicht, deshalb habe ich einen neuen Job gesucht. Ich könnte an einer anderen Firma ab dem 17. diesen Monats anfangen, da allerdings die gesetzliche Kündigungsfrist 4 Wochen beträgt wird es problematisch. Gibt es andere Wege, die Kündigungsfrist zu umgehen? wenn ich morgen das Kündigungsschreiben einreichen würde, müsste ich bis zum Ende diesen Monats noch arbeiten oder gilt es für den Januar dann? Ich habe für dieses Jahr noch einige Urlaubstage über, kann ich diese dann dafür benutzen? Wie gesagt, mit meinem Chef könnte ich nicht verhandeln, da wir wirklich ziemlich schlechtes Verhältnis haben.
Welche Konsequenzen habe ich, wenn ich den neuen Job annehme und die 4 gesetzlichen Wochen an meiner alten Arbeitsstelle ignoriere?
Brauche dringend Ratschläge, vielleicht kennt sich jemand damit aus oder hat schon mal ähnliche Situation gehabt?
Danke im Voraus

Hallo,

Du kannst es drehen und wenden wie Du willst, Eigenkündigung geht nur frühestens zum 31.01.2013, da es im Dezember keine 4 Wochen mehr bis zum 31. sind.
Wenn Du die Kündigungsfrist ignorierst, machst Du Dich ggü. Deinem alten AG schadensersatzpflichtig.
Das kann zB nicht nur den Aufwand für eine Suche nach Ersatz sein, sondern auch die Kosten für eine Ersatzkraft selbst, zB über eine Verleihfirma.
Im Urlaub zu arbeiten - auch für einen neuen AN - ist grundsätzlich verboten. Das führt zur Streichung der Urlaubsvergütung durch den Alt-AG.
Allerdings solltest Du auch bedenken, daß der neue AG das auch nicht dulden muß bzw. darf und dann ist das neue Arbeitsverhältnis evtl. schneller beendet, als Du denkst.
Das Leben ist nun mal kein Wunschkonzert, bestimmte Regeln müssen eingehalten werden.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

bzgl. Kündigungsfrist bin ich nicht ganz sattelfest. Die beste Lösung ist leider ein Gespräch, auch Deinem alten Chef muß klar sein, das Du in der erzwungenen restl. Zeit eher ein Klotz am Bein bist. Aber man muß natürlich auch sagen, die Fristen etc. sind auch zum Schutz der Arbeitnehmer, daher nützt jetzt kein Wehklagen, so besch… die Situation auch ist.

Gruß

Klaus

Hallo kitkat!

Da die Differenzen mit deinem alten Chef anscheinend wirklich sehr hoch sind, würde ich sofort mit sofortiger Wirkung kündigen, Du solltest den noch ausstehenden Urlaub berücksichtigen und damit die Kündigungszeit überbrücken (Beispiel: 10 Tage Urlaub = 2 Wochen, Heute kündigen zum 1. Januar mit Urlaubsantritt 17.12. ergibt letzter Arbeitstag in der alten Firma = 14.12.), dann hast Du den ersten Tag in der neuen Firma 17.12…
Wenn Du nicht mehr soviel Urlaub hast, kündige mit sofortiger WQirkung unter Ausschluss der Kündigungsfrist zum 15.12.2012. Dann hast Du den ersten Tag 17.12. auch.

Gebe als Grund an: wiederholte berufliche und persönliche Differenzen. Nicht klärbare Unstimmigkeiten. Ev. verlierst Du Weihnachtsgeld oder die Dezemberlohnzahlung, was Du aber einklagen kannst, denn es steht Dir zu.

Viel Glück und alles Gute!

Susanne

Hallo, also die einzige Möglichkeit wäre, mit Deinem Chef einen Aufhebungsvertrag zu machen. Die Konsequenzen können sein, dass Deine alte Firma Deine Unterlagen nicht herausgibt, oder dass ein schlechtes Zeugnis bekommst. Mein Rat: Ein Gespräch mit dem Chef. Viel Erfolg und schöne Grüße

Kündigungsfrist ist Kündigungsfrist: Nach Deinen Angaben 4 Wochen (zu einem festen Endtermin? zum 15. oder Ende des Monats?) Wie auch immer: Das Nicht-Einhalten der Kü-frist bedeutet auf jeden Fall keinen Lohn und möglicherweise auch noch Schadensersatz. Also: Termingerecht kündigen und vor das Ende der Arbeit die Urlaubstage legen! Mit dem neuen AG verhandeln, dass Du aus dem alten Vertrag nur unter Einhaltung der Kü-frist rauskommst und der „neue“ Beginn könnte daher der (17 + …) sein. Der neue Ag wird dies respektieren, weil es deine Gesetzestreue zeigt - und dies kann dem Neuen nur recht sein.
Robby 1

Ihre gesetzliche Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Monatsende. Ggf. haben Sie eine vertraglich vereinbarte längere Kündigungsfrist - bitte prüfen.
„Was waere wenn“ Fragen lassen sich nicht ohne weiteres beantworten. Grundsaetzlich sind Sie waerend der Kündigungsfrist an Ihren alten Arbeitgeber gebunden und duerfen nicht einfach fuer einen anderen Arbeitgeber arbeiten. Normalerweise hat der Arbeitgeber kein Interesse daran einen Mitarbeiter zu halten der absolut nicht mehr will. Wenn Sie Ihren Chef nicht überzeugen können haben Sie ein Problem.
Wenn Sie „einfach so“ irgendwo anders arbeiten obwohl sie noch ein anderes Arbeitsverhältnis haben koennen Sie unter Umstaenden sogar schadenersatzpflichtig werden, und warum es sich wegen einem Monat noch mehr im Streit gehen?

Hallo,

Kündigungsfristen müssen grundsätzlich eingehalten werden, auch vom Arbeitnehmer. Ausnahme: Arbeitnehmer und Arbeitgeber einigen sich vertraglich auf eine vorzeitige Aufhebung des Arbeitsverhältnisses. Wenn das nicht möglich ist und der neue Arbeitgeber ist auch nicht bereit, noch warten, sieht’s schlecht aus. Ich empfehle, jetzt sofort fristgerecht zu kündigen. Sollten Sie dann, ohne den Ablauf der Kündigungsfrist abzuwarten (das könnte, wenn ein Tarifvertrag nicht zu beachten ist, der 15.01.2013 sein = § 626 Abs 1 BGB)vorzeitig bei dem neuen Arbeitgeber arbeiten, könnte der alte Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht ev. Schadensersatz von Ihnen verlangen. Er müsste dann aber vortragen, dass und in welchem Umfang durch Ihre vorzeitige Beendigung ein Schaden eingetreten ist (Kosten von Zeitungsanzeigen, sog. „Insertionskosten“ muss er idR auch dann aufwenden, wenn Sie fristgerecht in der Firma verbleiben…). Das könnte Ihnen „blühen“. Zur alten Arbeitsstätte zurück kann Sie niemand zwingen. Wenn es gewerkschaftlichen Rechtsschutz oder eine Arbeitsrechtsschutzversicherung gibt, würde ich zunächst dort Rat einholen. Denken Sie aber jedenfalls daran, die gesetzliche Kündigungsfrist einzuhalten. Die Kündigung müssen Sie fristgerecht erklären (das dürfte bei Ihnen der 18.12.2012 zum 15.1.2013 sein. Letzter Rat: Die Kündigung sofort übergeben, schreiben Sie: zum nächstzulässigen Termin. Alles klar?

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15. D.h. Sie könnten frühestens zum 15.1.13 kündigen und dann am 16.1. bei der neuen Firma anfangen. Sie können nur früher irgendwo anders anfangen, wenn sich Ihr derzeitiger Arbeitgeber auf eine Aufhebungsvereinbarung zum gewünschten Termin einläßt. Sie sind ansonstn grundsätzlich verpflichtet, die Kündigungsfrist einzuhalten und in der Zeit auch zu arbeiten.

Hallo!

Ich habe ein folgendes Problem:
Meinen aktuellen Job habe ich seit 3 Jahren, allerdings komme
ich mit dem Chef überhaupt nicht mehr klar wie viele andere
meiner Kollegen auch nicht, deshalb habe ich einen neuen Job
gesucht. Ich könnte an einer anderen Firma ab dem 17. diesen
Monats anfangen, da allerdings die gesetzliche Kündigungsfrist
4 Wochen beträgt wird es problematisch. Gibt es andere Wege,
die Kündigungsfrist zu umgehen? wenn ich morgen das
Kündigungsschreiben einreichen würde, müsste ich bis zum Ende
diesen Monats noch arbeiten oder gilt es für den Januar dann?
Ich habe für dieses Jahr noch einige Urlaubstage über, kann
ich diese dann dafür benutzen? Wie gesagt, mit meinem Chef
könnte ich nicht verhandeln, da wir wirklich ziemlich
schlechtes Verhältnis haben.
Welche Konsequenzen habe ich, wenn ich den neuen Job annehme
und die 4 gesetzlichen Wochen an meiner alten Arbeitsstelle
ignoriere?
Brauche dringend Ratschläge, vielleicht kennt sich jemand
damit aus oder hat schon mal ähnliche Situation gehabt?
Danke im Voraus

Hallo,

Also der jetzige Arbeitgeber könnte schon auf die Einhaltung des Arbeitsvertrages und der Kündigungsfristen bestehen. 4 Wochen meistens, zum 15. oder zum Monatsende. Heißt, bis zum 15. Januar oder bis zum 31. Januar noch bei der alten Firma arbeiten. Es gäbe da im nicht legalen Bereich verschiedene Lösungen. z.B. Krankenschein, Urlaub, oder unbezahlte Freistellung. Funktioniert aber alles nicht so richtig wenn der alte Arbeitgeber, also Vertragspartner, dahinter steigt. Um es richtig und legal zu machen, spricht das Gesetz vom Aufhebungsvertrag. Das bedeutet, dass man z.B. zu morgen oder auch zu Montag nächster Woche, in beiderseitigen Einvernehmen, den Arbeitsvertrag aufhebt, also beendet. Das ist die sauberste Lösung. Was ist nun wenn der Andere sagt, nein? Hm, dann geht man zum Arbeitsgericht und klagt um Aufhebung des Arbeitsvertrages.

Hilfreich weil kostenlos, wäre natürlich hier eine Gewerkschaftsmitgliedschaft. Die Anwälte könnten das innerhalb von 24 Stunden durchziehen. (kostenlos)

Ohne Gewerkschaft, schreibt man die Klageschrift selbst und begründet wie wichtig das sofortige Ende des alten Arbeitsvertrages ist, um die neue Stelle antreten zu können. Der Richter wägt dann die Interessenlage ab und entscheidet im Rahmen der Gesetze.

Ignorieren wäre nicht gut. Der jetzige Arbeitgeber (Vertragspartner) könnte eine Schadenersatzklage einreichen. (Bruttolohn + Arbeitgeberlohnkosten + Gerichts- und Anwaltskosten, da kommt man schnell an 4 bis 5 tausend Euro ran. Kann locker auch mehr werden wenn er auf Umsatzverlust klagt. Dann ist es meistens im 5 stelligen Bereich angesiedelt.

So ist die Lage.

Frohes Fest und Gutes Gelingen

Hallo,

du musst die Kündigungsfrist einhalten (15. geht auch über 4 Wochen).
Lass dich für zwei Wochen krank schreiben und bring die Krankmeldung selbst hin. Wenn die meckern, sag denen, dass du eh keine Lust mehr hast- in dem Laden hier…!
Wenn sie darauf ein gehen, schlage vor, einen Aufhebungsvertrag zu machen.
Das müsste eigentlich ziehen. Da musst du eiskalt bleiben, denn hast du gute Chancen.
Viel Glück!

Job habe ich seit 3 Jahren, allerdings komme
neuen Job gesucht. Ich könnte an einer anderen Firma ab dem 17. diesen Monats anfangen, da allerdings die gesetzliche Kündigungsfrist 4 Wochen beträgt wird es problematisch.

  1. Gibt es andere Wege,

die Kündigungsfrist zu umgehen?

  1. wenn ich morgen das

Kündigungsschreiben einreichen würde, müsste ich bis zum Ende
diesen Monats noch arbeiten oder gilt es für den Januar dann?

  1. Ich habe für dieses Jahr noch einige Urlaubstage über, kann

ich diese dann dafür benutzen?

  1. Wie gesagt, mit meinem Chef

könnte ich nicht verhandeln, da wir wirklich ziemlich
schlechtes Verhältnis haben.

  1. Welche Konsequenzen habe ich, wenn ich den neuen Job annehme

und die 4 gesetzlichen Wochen an meiner alten Arbeitsstelle
ignoriere?

Guten Tag

  1. es gibt außer der - nach Ihrer Aussage ausscheidenden Vertragsaufhebung - nur die theoretisch denkbare fristlose Kündigung , für die Ihnen der wichtige Grund fehlt
  2. eine Kündigung am 6.12 wirkt zum 15.1. nicht zum 31.12.,da die 4 Wochen nicht eingehalten sind
  3. Sie können mit Zustimmung des AG die Urlaubstage in die letzten Tage des Arbeitsverhältnis legen, das endet aber dadurch nicht früher
  4. das wäre aber die einzige legale Möglichkeit
  5. Wenn Sie fristlos gehen, machen Sie sich Schadensersatzpflichtig. Sie verlieren Ihren Anspruch auf das restliche Entgelt und den Urlaub. Ob es einen weiteren Schaden im Unternehmen gibt, wenn Sie plätzlich weg sind, hängt von der Art Ihrer Tätigkeit und der Größe des Betriebes ab. Der Arbeitgeber trägt die Darlegungs- und Beweislast, was in der Praxis regelmäßig zu Schwierigkeiten beim AG führt.

Schönen Tag noch

Guten Abend,

die Kündigungsfrist gilt dann für Januar.
Eine Alternative zum sofortigen Ende der Beschäftigung ist ein sogenannter Aufhebungsvertrag. Hier müssen aber Arbeitgeber und Arbeitnehmer einverstanden sein.

Von einer Missachtung der Kündigung und Neustart beim neuen Arbeitgebr rate ich ab. Der alte Arbeitgeber hat dann nicht unwesentliche rechtliche Ansprüche.

Viel Erfolg.

Die Gesetzliche Regelung besagt, dass du bei Kündigung im Dez. Bis Ende Januar beim Arbeitgeber bleiben musst. Wenn du das nicht einhaeltst, kann von dir Schadenersatz gefordert werden. Aber vielleicht ist es das bei so einem Chef ja wert?
Viele Grüße
Tinastar

hallo,
da arbeitsvertragsrecht gilt, sind 4 wochen kündigungsfrist für beide seiten (ag und an) bindend inclusive bestehenden urlaubsanspruch.
alles weitere, vorzeitige annahme eines neuen arbeitsrechtsverhältnisses bei einem noch bestehenden kann tatsächlich juritische konsequenzen nach sich ziehen. es sei denn, der alte ag gibt tatsächlich seine zustimmung zur annahme des neuen arbeitsrechtsverhältnisses und verzichtet somit auf seine rechte, ergo bestehende lohnansprüche gehen verloren. mit den alten ag reden hilft, auch bei einer bedenklichen situation. en versuch ist es immer wert.

mfg
sn

Die Kündigungsfrist ist leider nicht umgehbar. Die einzigste Möglichkeit wäre ein Aufhebungsvertrag. Dazu müsste man aber wieder mit dem Chef direkt verhandeln. Die Arbeitsaufnahme noch während des bestehenden Beschäftigungsverhältnisses, kann dir leider dein alter Chef sonst VERBIETEN.

Hallo kitkat999,

wenn Sie bei Ihrem Arbeitgeber kündigen, müssen Sie erst einmal ganz normal weiterarbeiten. Sonst begehen Sie Vertragsbruch.

Wenn Sie einfach nicht mehr zur Arbeit kommen, riskieren zumindestens eine Abmahnung. Die Abmahnung kann dann sich dann auch im Arbeitszeugnis niederschlagen. Ein gutes Arbeitszeugnis bekommen Sie dann nicht mehr so ohne weiteres.

Wenn Sie Pech haben, kann ihr Arbeitgeber sogar Schadenersatzansprüche gegen Sie geltend machen. Das wäre der Fall, wenn dem Arbeitgeber durch das Wegbleiben Gewinnausfälle drohen bzw. dem Arbeitgeber dadurch Aufträge „flöten gehen“. Sie könnten auch für Überstundenvergütungen herangezogen werden, die Kollegen bekommen, weil diese Ihre Arbeit vorübergehend zusätzlich machen müssen.

Der Arbeitgeber muss aber den konkret entstandenen Schaden nachweisen. Das ist für den Arbeitgeber oftmals sehr schwer. Trotzdem: Ein gewisses Risiko, dass sie Schadenersatz zahlen müssen bleibt.

Sollte Ihnen meine Antwort gefallen haben, würde ich mich sehr über eine Bewertung bei

http://www.qype.com/place/529589-Ziegenhagen-Rechtsa…

freuen.

Viele Grüße
Ivailo Ziegenhagen