Kündigungsfrist und Resturlaub zum Ende des Jahres

Ein längerer und nicht ganz einfacher Sachverhalt. Ich bitte um schnelle Hilfe!

Also ich bin Koch. Arbeite nach mündlicher Vereinbarung zum Tarifvertrag des Hotel- und Gastgewerbes in Niedersachsen.

Ich habe zum am 15. November mit sofortiger Wirkung gekündigt, um ein anderes Arbeitsverhältnis einzugehen. Der Zeitpunkt des Endes des Arbeitsverhältnisses war darauf mit dem 15.Dezember datiert. Zu diesem Zeitpunkt ging ich noch davon aus, dass ich einer 4-wöchigen Kündigungsfrist unterliege. Wie dem auch sei: Mein Arbeitgeber akzeptierte die Kündigung und unterschrieb den Abschnitt „Kündigung zur Kenntnis genommen“ und sicherte mir mündlich zu, dass er mir entgegenkomme und die Kündigung zum 15. Dezember akzeptiere, damit ich möglichst früh den neuen Job antreten kann. Ist diese mündliche Zusage oder die Unterschrift irgendwie verbindlich?

Heute kam er auf mich zu und zog dies zurück. Nachdem ich bereits den neuen Vertrag zum 15. Dezember unterschrieben habe.
Da ich noch 10 Tage Urlaub und 160 Überstunden habe und das Jahr zu Ende geht frage ich mich nun, ob ich auf meinen Urlaub und das Abfeiern meiner Überstunden
anrecht habe.

Ich bedanke mich schon mal im Vorraus für die Hilfe

Sein „Rückzieher“ zählt nicht. Eine Kündigung ist eine einseitige Angelegenheit. Die andere Seite hat sie zu akzeptieren oder Rechtsmittel (z.B. Klage) dagegen einzulegen. Ist aber in Ihrem Fall nicht erfolgt. Also gilt Ihre Kündigung so wie sie geschrieben wurde.

Der Arbeitgeber ist zugleich verpflichtet, bis zum letzten Arbeitstag zu gewährleisten, dass Resturlaub und Überstunden verrechnet bzw. genommen werden. Nur aus dringenden betrieblichen Gründen können diese versagt und dafür Geld gezahlt werden.

Ernst-Erwin

Hi,

Dein Arbeitgeber muss Dir Urlaub und Überstunden nicht in Natura gewähren, wenn betriebsbedingte Gründe dagegen sprechen! Er muss diesen dann natürlich am Ende des Beschäftigungsverhältnisses auszahlen. Hier ist es aber wichtig, dass Sie nachweisen, dass die Überstunden von der Firma angeordnet worden sind.

Ich würde Ihrer Firma hier einen Deal vorschlagen!

Zum Beispiel:
Das Arbeitsverhältnis wird zum 15.12. einvernehmlich auf Wunsch des Arbeitnehmers beendet. Der Arbeitnehmer verzichtet auf die Auszahlung von Überstunden in Höhe von XXX Stunden. Der Resturlaub von insgesamt 10 Tagen wird ausbezahlt.

Gehen Sie in Verhandlung. Es ist doch meistens eine Frage des Geldes…

Wie lange waren sie dort beschäftigt? Ich gehe von länger als zwei Jahren aus. Dann hat ihr Arbeitgeber Recht mit der Kündigungsfrist.

Bei Fragen ruhig noch mal mailen oder simsen: 0170 - 5268534! Ich rufe dann in einer ruhigen Minute zurück.

Gruß
Daniel

Danke für die schnelle Antwort: Hinzufügen muss ich noch, dass ich über 2 Jahre dort gearbeitet habe. Nach Tarifvertrag endet mein Arbeitsverhältnis also erst am Ende des Monats (also Ende Dezember).
…Wenn irgendwie möglich wird man mir meinen Urlaub und auch die Überstunden nicht gewähren, da jetzt zum Weihnachtsgeschäft die Bude voll ist.
Naja, wahrscheinlich könnte ich mit meinem neuen Arbeitgeber reden und er wird die Situation wahrscheinlich verstehen, jedoch möchte ich wenn irgendwie möglich schnell aus dem jetztigen Betrieb verschwinden, da der Umgang mit meinem Chef nun wirklich unerträglich ist.

Ok, die Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft. Dennoch muss ich mich ja an die gesetzlichen Vorschriften halten und ich vermute, dass seine Unterschrift im Abschnitt „Kündigung zur Kenntnis genommen“ noch keine Zustimmung oder gar einen Aufhebungsvertrag beinhaltet.

Ich stöbere nun gerade in den Bestimmungen bezüglich des einseitigen Rechtsgeschäft. Alles nicht so einfach…

Ein längerer und nicht ganz einfacher Sachverhalt. Ich bitte
um schnelle Hilfe!

Also ich bin Koch. Arbeite nach mündlicher Vereinbarung zum
Tarifvertrag des Hotel- und Gastgewerbes in Niedersachsen.

Ich habe zum am 15. November mit sofortiger Wirkung gekündigt,
um ein anderes Arbeitsverhältnis einzugehen. Der Zeitpunkt des
Endes des Arbeitsverhältnisses war darauf mit dem 15.Dezember
datiert. Zu diesem Zeitpunkt ging ich noch davon aus, dass ich
einer 4-wöchigen Kündigungsfrist unterliege. Wie dem auch sei:
Mein Arbeitgeber akzeptierte die Kündigung und unterschrieb
den Abschnitt „Kündigung zur Kenntnis genommen“ und sicherte
mir mündlich zu, dass er mir entgegenkomme und die Kündigung
zum 15. Dezember akzeptiere, damit ich möglichst früh den
neuen Job antreten kann. Ist diese mündliche Zusage oder die
Unterschrift irgendwie verbindlich?

Die mündliche Zusage ja, soweit sie beweisbar ist. Die schriftliche „Kenntnisnahme“ schließt nicht automatisch das Akzeptieren ein

Heute kam er auf mich zu und zog dies zurück. Nachdem ich
bereits den neuen Vertrag zum 15. Dezember unterschrieben
habe.
Da ich noch 10 Tage Urlaub und 160 Überstunden habe und das
Jahr zu Ende geht frage ich mich nun, ob ich auf meinen Urlaub
und das Abfeiern meiner Überstunden
anrecht habe.

Beides ja. Allerdings darf das neue Arbeitsverhältnis trotzdem nicht ohne Weiteres während des Bestehens des Alten angetreten werden, insbesondere nicht während des Erholungsurlaubs.
Es kann aber als „Verhandlungsmasse“ für eine gütliche Einigung dienen. Sie sollten schnellstmöglichst einen Fachanwalt aufsuchen.

Ich bedanke mich schon mal im Vorraus für die Hilfe

&Tschüß
Wolfgang

Einer Kündigung muss vom Arbeitgeber nicht zugestimmt werden. Mit seiner Kenntnisnahme ist sie wirksam, egal, ob ihm das passt oder nicht. Ist ja umgekehrt das Gleiche. Etwas ganz anderes ist, ob im gegenseitigen Einvernehmen aus der einseitigen Kündigung ein zweiseitiger Aufhebungsvertrag gemacht wird. Da müssten wieder beide Seiten zustimmen und darin könnten sie abweichend von jeder Kündigungsfrist auch eine kürzere oder längere Frist vereinbaren.

Danke für die schnelle Antwort: …noch keine Zustimmung oder gar einen
Aufhebungsvertrag beinhaltet.

Hi,
der Arbeitsvertrag(sbeginn) ist hier entscheidend wg. Beginn Kündigungsfrist. Urlaub muss vor Arbeitsvertragsende abgegolten bzw. wenn zuviel ausbezahlt werden!
Grüße