Hallo zusammen,
folgende Situation: In einer 2er WG, lebt der Hauptmieter und ein Untermieter vom Hauptmieter. Das Untermietverhältnis läuft auf eine unbefristete Zeit. Der Hauptmieter möchte nach §573a Abs. 2 Nr. 2 BGB ordentlich kündigen, weil er mit seiner Freundin zusammenziehen möchte und dafür die vom Untermieter genutzte Fläche benötigt. Wie lang ist die gesetzliche Kündigungsfrist, wenn folgendes im Untermietervertrag festgehalten wurde?
§ 6. Kündigung
- Der Untermieter kann diesen vertrag bis spätestens zum 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats schriftlich kündigen?
- Das Recht des Hauptmieters zur Kündigung richtet sich nach §573a Abs. 2 BGB.
Bedeutet dies, dass der Untermieter bis zum Ende des Monats ausziehen muss? Oder ist diese Erweiterung im Untermietvertrag unwirksam (dann würde die gesetzliche Kündigungsfrist greifen)? Falls nicht, kann man die Wohnzeit aufgrund der schlechten Wohnangebote ggf. verlängern? Der genutzte Wohnraum des Untermieters wurde auch vom Untermieter mit Einrichtungsgegenständen eingerichtet.
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Rafael