Hallo, ich habe eine Frage zum Mietrecht bezüglich einer WG…
Bei einem normalen Mietvertrag beträgt die Kündigungsfrist ja drei Monate, wenn mich nichts täuscht.
Nun ist meine Frage: Wie sieht es diesbezüglich bei einer WG in einem von vornherein befristeten Untermietvertrag aus?
Also beispielsweise: WG-Untermietvertrag eines möblierten Zimmers sollte von mitte Juli bis mitte Oktober gehen, aber der Untermieter muss kurzfristig aus sagen wir mal beruflichen Gründen ausziehen bzw brauch die Wohnung nur bis ende August.
Kann der Untermieter nun einfach mit einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen oder bringt eine Kündigung nichts (wenn auch hier die Kündigungsfrist wie bei einer normalen Wohnung 3 Monate beträgt) da der Zeitraum ja ohnehin nur 3 Monate dauert?
Wir gehen in diesem Fall mal davon aus, das im Untermietvertrag keine Kündigungsfrist oder so etwas genannt wurde.
Über eine zeitnahe Antwort freue ich mich sehr.