Wie sieht die Kündigungsfrist bei einem befristeten Arbeitsvertrag ( 1 Jahr, der nochmals um 1 Jahr verlängert wurde) aus?
Im Arbeitsvertrag ist nichts über die Kündigungsfrist enthalten, nur dass dieser nach Ablauf endet ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Es existiert zwar ein Tarifvertrag, dessen Inhalt nicht bekannt ist auf dem in dem Passus Kündigung auch nicht hingewiesen wird.
Greifen hier die gesetzlichen Regelungen oder ist man tatsächlich nun bis Ablauf „gefangen“ ?
lg
Mel
Wie sieht die Kündigungsfrist bei einem befristeten
Arbeitsvertrag ( 1 Jahr, der nochmals um 1 Jahr verlängert
wurde) aus?
Befristung mit oder ohne Sachgrund ?
Im Arbeitsvertrag ist nichts über die Kündigungsfrist
enthalten, nur dass dieser nach Ablauf endet ohne dass es
einer Kündigung bedarf.
Dann gilt das zuerst mal auch, da gesetzlich zulässig (§ 15 Abs. 1 TzBfG), wenn Befristung ohne Sachgrund, ansonsten § 15 Abs. 2 TzBfG)
http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/__15.html
Es existiert zwar ein Tarifvertrag, dessen Inhalt nicht
bekannt ist auf dem in dem Passus Kündigung auch nicht
hingewiesen wird.
Dann würde ich den mal anschauen, wenn er gilt, muß Ihn der AG zur Einsicht auslegen (§ 8 TVG).
http://bundesrecht.juris.de/tvg/__8.html
Wenn Tarifbindung existiert, muß dies nicht extra im Arbeitsvertrag erwähnt werden. Gilt aber keine Tarifbindung, dann muß die Anwendung eines TV einzelvertraglich vereinbart werden.
Greifen hier die gesetzlichen Regelungen oder ist man
tatsächlich nun bis Ablauf „gefangen“ ?
Die gesetzlichen Regelungen sehen nun mal ausdrücklich vor, daß bei Befristung ohne Sachgrund eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit vertraglich vereinbart sein muß.
Es gibt aber immer die Möglichkeit, einen Arbeitsvertrag im gegenseitigen Einvernehmen aufzulösen.
lg
Mel
&Tschüß
Wolfgang