Kündigungsfrist Verbraucherschutzverein

Hallo, ein Bekannter ist seit April letzten Jahres Mitglied in einem kostenpflichtigen Verein. Zu den Kündigungsbedingungen ist folgendes im Mitgliedsantrag zu lesen:

„Die Kündigung der Mitgliedschaft ist bis zu 3 Monate vor Ablauf des Mitgliedsjahres möglich und endet zum 31.12. eines Jahres.“

Wie ich finde etwas schwammig. Er hat im September 12 zum Ende des Mitgliedsjahres also April 13 gekündigt. Bestätigt wurde ihm nun vom Verein leider der 31.12.13.

Ist dies rechtens? Das würde ja bedeuten, dass niemand nur ein Jahr Mitglied sein kann, außer er tritt zufällig am 01.01. eines Jahres bei, was hier eher selten der Fall ist, da es um Verbraucherschutz geht. Davon abgesehen, dass eine derartige Praxis alles andere als verbraucherfreundlich wäre.

Sagt die Formulierung denn eigentlich explizit, dass man mindestens ein Jahr dabei sein muss? Sonst könnte man den Spieß umdrehen und die Kündigung zum Ende des Jahres 2012 auslegen.

Es geht immerhin um 120,- fürs Nichtstun, denn der Verein wird seit einem halben Jahr nicht mehr für ihn tätig sein und er kann auch zukünftig nix für ihn tun.

Hallo, ich kann nicht rechtssicher antworten. Allerdings meine ich, die Beginn und Beendigungs-Festlegungen müssen verständlich und eindeutig in der Vereinssatzung sein. In diesem Fall würde ich auf die Kündigung bestehen und mich auf keine Diskussionen einlassen, notfalls mit einem Rechtsanwalt.

Hallo,

Kündigen kann man nur zum 31.12. jeden Jahres, also spätestens zum 30.09…
Z.B. Kündigung 30.08.2012 wird zum 31.12.2012 wirksam.
Kündigung 15.10.2012 Kündigung wird zum 31.12.2013 wirksam.
Was der Verein unter einem Mitgliedsjahr versteht weis ich nicht.
I.D.R. müsste dann heißen, Mitgliedschaft mindetens ein volles Kalenderjahr.
Man sollte mit dem Verien streiten und ggf. Rechtsbeistqand hinzuziehen (gibt es acuh einen Verbraucherschutz ??)

Hallo,

ich würde die Klausel aus der Beitrittserklärung so verstehen, dass grundsätzlich ein Mitgliedsjahr vom 1.1. - 31.12. geht. Tritt jemand im Laufe des Jahres ein, dann hat er ein verkürztes Mitgliedsjahr. Kündigungen müssten nach meinem Verständnis dann drei Monate vor dem 31.12. eingehen und gelten dann ab diesem Tag.
Wenn es sich um einen eingetragenen Verein handelt, dann steht zur Mitgliedschaft und Kündigung etwas in der Satzung. Da wir in Deutschland viel Bürokratie haben, hat eine Satzung den Notar, das Amtsgericht und das Finanzamt durchlaufen, bevor von allen Seiten ein OK und eine Eintragung vorgenommen werden kann, dann sollte man auch davon ausgehen, dass die Formulierung so i.O. ist.

VG
Ulrike