Hallo, ein Bekannter ist seit April letzten Jahres Mitglied in einem kostenpflichtigen Verein. Zu den Kündigungsbedingungen ist folgendes im Mitgliedsantrag zu lesen:
„Die Kündigung der Mitgliedschaft ist bis zu 3 Monate vor Ablauf des Mitgliedsjahres möglich und endet zum 31.12. eines Jahres.“
Wie ich finde etwas schwammig. Er hat im September 12 zum Ende des Mitgliedsjahres also April 13 gekündigt. Bestätigt wurde ihm nun vom Verein leider der 31.12.13.
Ist dies rechtens? Das würde ja bedeuten, dass niemand nur ein Jahr Mitglied sein kann, außer er tritt zufällig am 01.01. eines Jahres bei, was hier eher selten der Fall ist, da es um Verbraucherschutz geht. Davon abgesehen, dass eine derartige Praxis alles andere als verbraucherfreundlich wäre.
Sagt die Formulierung denn eigentlich explizit, dass man mindestens ein Jahr dabei sein muss? Sonst könnte man den Spieß umdrehen und die Kündigung zum Ende des Jahres 2012 auslegen.
Es geht immerhin um 120,- fürs Nichtstun, denn der Verein wird seit einem halben Jahr nicht mehr für ihn tätig sein und er kann auch zukünftig nix für ihn tun.