Hallo an alle,
ich habe eine hypothetische Gescichte, klingt blöd, ist aber ernst gemeint.
Angenommen es wurde zum 01.06.2010 ein unbefristeter Arbeitsvertrag mit 3 Monaten Probezeit und 3 monatiger Kündigungsfrist, zum Monatsende, geschlossen.
Kaufmännische Tätigkeit in einem Betrieb von ca. 50 Mitarbeitern.
Die Probezeit ist am 01.09.2010 abgelaufen.
Die Probezeit ist vorbei (der Kündigungsschutz von 6 Monaten noch nicht eingetreten, richtig?)
Angenommen nun, der AN wird gesetzlich fristgerecht im 4 Monat, am 20.09.2010 betriebsbedingt, zum 31.10.2010 gekündigt und ab sofort freigestellt.
Die Freistellung wird in der Kündigung festgehalten.
Es wurde dabei ganz und gar die Kündigungsfrist von 3 Monaten vergessen, sowohl vom AG als auch vom AN. Dies fällt dem AN erst nach 4 Wochen auf, und zwar erst am 30.10.2010.
Ist in diesem Fall eine Frist verstrichen, der „falschen“ Kündigungsfrist im Kündigungsschreiben zu widersprechen?
Der AG müsste dem AN theoretisch noch 3 Gehälter zahlen bzw. das Arbeitsverhältnis liefe vertraglich, ab der Kündigung am 20.09.2010, offiziel noch bis zum 31.12.2010. Richtig?
Oder hat der AN versäumt der falschen Kündigungsfrist zu widersprechen und ihm entgehen so 2 volle Gehälter?
Wie ist hier die „Verjährungsfrist“ des Widerspruchs wenn ein Formal-Fehler vorliegt. Es wird also nicht der Kündigung, sondern der Kündigungsfrist widersprochen.
Vielen Dank!
LG Jasmin
Hallo
Wie ist der vollständige und konkrete Wortlaut der Kündigung?
Gruß,
LeoLo
Sorry das weiss ich leider nicht (ist nicht meine).
Es ist in diesem fiktiven Fall so, dass diese Person eine ganz bestimmte Kundengruppe des französisch-sprachigen Raum als Sachbearbeiter / Key Account betreut hat. Nun ist dieser Großkunde verlohren gegangen und es gibt keine Arbeit mehr in diesem Bereich.
Am 20.09.2010 ist die Kündigung („betriebsbedingt“ und „fristgerecht zum 31.10.2010“) schriftlich zugegangen bzw. persönlich überreicht worden.
Beide Parteien haben nicht bedacht, dass der Arbeitsvertrag eine 3 monatige Kündigungsfrist festhält (weil bei allen anderen Kollegen gesetzliche Kündigungsfristen gelten) nur bei dieser einen Poerson sind es 3 Monate - warum weiss man nicht mehr, es ist eben so im vertrag.
Die Frage ist nun, kann der AN der Form der Kündigung widersprechen bzw. so spät noch auf die vertraglich Kündigungsfrist bestehen.
Die „Freistellung vom Arbeitsplatz“ ist im letzten Satz des Schreibens mit „ab sofort“ verkündet worden.
LG Jasmin
Hallo
Der Wortlaut der Kü wäre aber entscheidend. Laut aktueller neuer Rechtssprechung des BAG ist auch die Nichteinhaltung der Küfrist binnen der 3-Wochen-Klagefrist des KSchG zu monieren (Az: 2 Sa 132/09).
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsp…
Sollte sich aus dem Wortlaut ergeben, daß ggf die maßgebliche Küfrist gilt, könnte das im Einzelfalle anders aussehen.
Gruß,
LeoLo
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Hallo
Der Wortlaut der Kü wäre aber entscheidend. Laut aktueller
neuer Rechtssprechung des BAG ist auch die Nichteinhaltung der
Küfrist binnen der 3-Wochen-Klagefrist des KSchG zu monieren
(Az: 2 Sa 132/09).
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsp…
Den genauen Wortlaut kenne ich nicht. Also müsste man innerhalb der 3 Wochen ab Kündigung widersprechen? Habe ich das richtig verstanden?
Sollte sich aus dem Wortlaut ergeben, daß ggf die maßgebliche
Küfrist gilt, könnte das im Einzelfalle anders aussehen.
Wenn z.B. sowas wie „kündigen wir das im Vertrag vom xx.xx.xx geregelte Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 31.10.2010“ … z.B. wenn etwas so in der Art steht?
Ja, ich verstehe, der GENAUE Wortlaut. Es geht mir aber nur um das Verständnis momentan.
Der Fall ist natürlich fiktiv.
LG jasmin
Hallo
Hallo,
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsp…
Wenn tatsächlich nur dieser formulierte Mustersatz
„kündigen wir das im Vertrag vom xx.xx.xx
geregelte Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 31.10.2010“
ohne jeden weiteren Zusatz in dieser fiktiven Kündigung gestanden hätte, tendiere ich zu der Meinung, daß keine andere Auslegung möglich gewesen wäre und somit die Kündigung zwar objektiv rechtswidrig war, aber trotzdem rechtskräftig wurde, da die Klagefrist ab Zustellung am 20.09.10 nicht eingehalten wurde.
Der Fall ist natürlich fiktiv.
Und wie man bei uns in Kürze sagt: Dr Fisch isch putzt !
LG jasmin
&Tschüß
Wolfgang
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Hallo
objektiv rechtswidrig war, aber trotzdem rechtskräftig wurde,
da die Klagefrist ab Zustellung am 20.09.10 nicht eingehalten
wurde.
Und diese Frist sind 3 Wochen??
nehmen wir mal an heute wäre der 05.October, nicht November. dann wäre noch Zeit der Kündigungsfrist zu widersprechen? Verstehe ich das richtig?
Danke und
LG Jasmin
PS:
Der Fall ist natürlich fiktiv.
Und wie man bei uns in Kürze sagt: Dr Fisch isch putzt !
Versteh ich nicht.
Hallo
Hallo.
Und diese Frist sind 3 Wochen??
Ja, § 4 KSchG:
http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__4.html
nehmen wir mal an heute wäre der 05.October, nicht November.
dann wäre noch Zeit der Kündigungsfrist zu widersprechen?
Verstehe ich das richtig?
JA
Danke und
LG Jasmin
PS:
Der Fall ist natürlich fiktiv.
Und wie man bei uns in Kürze sagt: Dr Fisch isch putzt !
Versteh ich nicht.
Der Fisch ist geputzt (=entschuppt und ausgenommen)
Sinngemäß: Da läßt sich nix mehr ändern.
&Tschüß
Wolfgang
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Hallo und danke für die netter Erklärung!
Der Fisch ist geputzt (=entschuppt und ausgenommen)
Sinngemäß: Da läßt sich nix mehr ändern.
Verstehe, danke
aber in „meinem“ Fall ist das Datum fiktiv 
Und nur um es nochmal Hherraus zu stellen.
Der „Widerspruch“ hat in Form einer Klage beim Arbeitsgericht zu erfolgen.
Gruss HighQ