Kündigungsfrist verkürzen

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Ich bin Angestellte in Teilzeit über eine Leihfirma in einem Callcenter und habe gekündigt, da ich nach sehr langem suchen endlich eine Vollzeitstelle gefunden habe.

Leider ist mein derzeitiger Chef nicht bereit einen Aufhebungsvertrag mit mir zu machen, da das Callcenter nicht auf mich verzichten kann.

Ich werde nur nach abgerechneten Stunden entlohnt.

Nun meine Frage: Wenn ich nicht zur Arbeit erscheine, und keine abrechenbaren Stunden vorhanden sind, wird doch keine Meldung zur Sozialversicherung gemacht, oder etwa doch?

Ich möchte die neue Stelle unbedingt antreten, da es sich hierbei um meinen Traumjop handelt und normalerweise ist das auch gar nicht meine Art.

Doch wenn ich nicht vor meiner Kündigungsfrist bei der neuen Stelle anfangen kann, dann bekommt die Stelle jemand anderes :frowning:

Hallo, ich kann dich total gut verstehn. Bitte versuche, daß bei einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen… Erstberatungen sind manchmal kostenlos. Denn grade bei diesen Zeitarbeitsfirmen steckt der Teufel manchmal im Detail, dh es können in deinem Arbeitsvertrag irgendwelche Klauseln drin sein, daß du evtl. Vertragsstrafe oder so zahlen musst bei Arbeitsverweigerung. Wenn du einen Krankenschein bringst erhälst du Krankengeld ergo wird es an die SozVers gemeldet. Ohne ist es aber Arbeitsverweigerung.

Ich verstehe deinen Chef zwar absolut nicht, da du ja eh gekündigt hast. Vielleicht versuchst du nochmal mit ihm zu sprechen, schließlich könntest du in Vollzeit arbeiten und da sollte einem niemand im Weg stehn, der einem sowas nicht anbietet.

Und lass dir nicht so einen Quatsch einreden… bei so CallCentern bis du nur ne Nummer, nichts anderes… wenn du gehst, kommt die nächste… die können auf jeden Verzichten… Ich habe selbst schon in einem gearbeitet.

Beharre drauf und versuch das echt übern Anwalt… du kannst das ja deinem Chef auch mitteilen… mal sehen wie lange er braucht um dann nachgiebig zu werden.

Lass dich nicht unterbuttern… LG mikmona

Hallo,

das ist eine schwierige Sache und ich muss zugeben, dass es mein Wissen übersteigt.

Ich denke auf den ersten Moment, dass es keine Lösung ist, dort nicht mehr zu erscheinen. Denn der Arbeitgeber meldet Sie ab. Unabhängig von der Stundenanzahl.

Ich hoffe, dass sich noch ein anderer Experte meldet und wünsche Ihnen viel Erfolg.

Hallo,

es besteht ein gültiger Vertrag zwischen Ihnen und der Leihfirma. Verstoßen Sie gegen den Vertrag kann die Leihfirma, wenn ihr ein Schaden entsteht, auf Erstattung des Schadens klagen. In der Praxis sollte dies äußerst selten vorkommen.
Ich empfehle, sich erneut mit der Leihfirma in Verbindung zu setzen. Ich empfehle die Schriftform und die Gründe (wie bereits genannt) für das vorzeitige Ausscheiden zu benennen. Falls ein Betriebs- bzw. Personalrat existiert, sollte dieser kontaktiert werden. Auch hat der Vorgesetzte einen Vorgesetzten, an den man sich auch wenden kann.

Hoffe, meine Antwort war hilfreich. Ich bin kein Jurist, lediglich über Jahre Betriebsratsvorsitzender.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

wie ist die vertragl. Kündigungsfrist? Wann wäre der Einstellungstermin?
Ich würde die alte Stelle fristlos kündigen. Der Arbeitgeber muss dann auf Vertagseinhaltung klagen. In der Regel macht das keiner. Keine schöne Art, aber die Arbeitgeber nehmen auch keine Rücksicht! Im Zweifelsfall eine anwaltliche Beratung einholen.

mfg
G. Maßberg

besser, Sie konsultieren einen Fachanwalt. MfG Peter A. Hoppe

Hallo Saarschnuppe,

das kann ich gut verstehen. Wenn du einfach nicht mehr zur Arbeit erscheinst, wird dein Arbeitgeber dir natürlich kein Gehalt mehr zahlen - das sollte kein Problem sein.

Schwieriger wird es da schon mit dem Arbeitszeugnis - wenn man auf diese Weise seinen Arbeitgeber verlässt, sieht der sich in der Regel nicht genötigt, ein Zeugnis (geschweige denn ein gutes) auszustellen. Darauf hast du zwar Anspruch, wird aber trotzdem schwierig. Das könnte dir in einigen Jahren auf die Füße fallen, wenn ein neuer Arbeitgeber mal ein Zeugnis sehen will.

Im schlimmsten Fall kann dein Arbeitgeber dich übrigens theoretisch auch auf Schadenersatz verklagen. Das wäre aber absolut unüblich, weil das für deinen Arbeitgeber zunächst mal teuer und zeitintensiv ist - und Zeit und Geld haben bekanntlich die wenigsten Leute im Überfluss…

Wie ist denn der Abschnitt zur Kündigung in deinem Arbeitsvertrag formuliert? Wie ist deine Kündigungsfrist?

viele Grüße
tinastar

Die Kündigungsfrist läuft noch bis 15.10. Anfängen könnte ich am 24.9. in der neuen Firma

erst einmal kenn ich deinen " besonderen Arbeitsvertrag " nicht. wir gehen mal von der normalität aus.

wie auch der AG hast du das recht fristlos zu kündigen falls der AG es so auf die nornale , von dir beschriebene, sache nicht will (zb personenbedingte kündigung). ob er auf dich nicht verzichten kann oder will ist sein problem. eines weiss ich. du wirst es schnell merken das er verzichten kann sobald mal irgend etwas nicht so geht wie er es will. das nur nebenbei. wenn er es nicht will zwing ihn oder kündige fristlos , fertig … was soll dir passieren ? … nix. so das war das… nun zu deiner sozialversicherungsmeldung. die muss er machen solange du bei ihm tätig warst. von dem moment wo du nicht mehr bei ihm bist natürlich nicht mehr. wenn du allerdings im neuen job anfängst ist das eh übergangslos also keine lücken. jetzt mal etwas anders was du allerdings bedenken musst. wenn zwischen job ende und job anfang eine "längerer zeitraum ist bitte dieses dem arbeitsamt melden. somit werden deine sozial bagaben wie unter anderem auch krankenkasse vom arbeitsamt übernommen. jedoch kann es dazu fürhren das du in diesem zeitraum „kein“ geld bekommt wegen eigener kündigung. aber sozialabgaben werden bez. jetzt noch ein kleines anderes risiko… solltest du von deinem neuen arbeitgeber wärend der probe zeit gekündigt werden ist es möglich das auch das arbeitsamt die zahlungen an dich verweigern will … grund : du hast eine sichere anstellung gekündigt… da kann es zu einem kleinen kampf kommen. ist aber das geringste übel… fazit: kündige fristlos (auch du kannst das) lass dich ev vor ort nochmal beraten… ein AG darf und kann dir nicht im wege stehen… stell dir mal als beispiel vor du willst in eine andere stadt ziehen, umzug , wohnung kündigen, und alles was damit zu tun hat… und ein AG würde dich nicht gehen lassen wollen… ne das haut nicht hin

mfg

Hallo,

wie schon gesagt; im Zweifel eien Antwaltliche Beratung!

Die Kündigungsfrist läuft noch bis 15.10. Anfängen könnte ich
am 24.9. in der neuen Firma

Hallo Saarschnuppe,

einfachste Lösung: Du kannst al Arbeitnehmer fristlos kündigen, ohne Kündigungsfrist. Das natürlich erst, wenn Du Deinen neuen Vertrag gezeichnet hast. Im Schlimmsten Fall droht Dir Dein alter Chef mit Konsequenzen. Lass ihn drohen, der Arbeitnehmer kann entscheiden für wen er arbeiten möchte. Die fristlose Kündigung muss schriftlich erfolgen. Wenn Du bei einem Personaldienstleister angestellt bist, fordere diese auf, Dir eine Lohnersatzbescheinigung geben zu lassen. Darauf steht Deine Steuerklasse. Die Lohnsteuerkarte erhälst Du erst nach dem Lohnlauf.
Ich hoffe, Dir geholfen zu haben und wünsche Dir viel Glück

Liebe Grüße Sonbaer

Ich hatte ja bereits eine Kündigung zum 15.10. zu ihm geschickt. Kann ich jetzt noch eine fristlose Kündigung zusätzlich schicken?

Und wie ist das mit meinem Lohn für September und den ganzen Überstunden auf meinem Überstundenkonto? Darf er das dann einbehalten oder davon was abziehen?

Hallo Saarschnuppe,
kann zu dem Thema nichts beitragen. Sorry.
Ich gebe aber zu Bedenken: wenn der neue Arbeitgeber VOR dem Arbeitsverhältnis schon so einen Druck erzeugt, würde ICH mir das Thema nochmal gründlich überlegen, sonst läuft man da vom Regen in die Traufe --> die Abhängigkeit schon VOR dem Beginn. Was ist mit dem Gehalt? Schon ausgehandelt? Endgültig und schriftlich festgelegt? Meine Meinung: wenn ICH als Arbeitgeber so einen potentiellen Arbeitnehmer hätte, würde ich von einer Wiederholungsgefahr ausgehen --> keine Anstellung, oder ich kann den Arbeitnehmer voll ausnutzen…
Zu anderem Thema: bitte bedenken, dass man sich im Leben zwei Mal trifft… Auch das Zeugnis ist nicht zu verachten…
Trotzdem viel Erfolg.

Gruss

Wagner

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Ich hatte ja bereits eine Kündigung zum 15.10. zu ihm geschickt. Kann ich jetzt noch eine fristlose Kündigung zusätzlich schicken? 

… 
Ja kannst du … schriftlich und per einschreiben  wichtig MIT RÜCKANTWORT

Und wie ist das mit meinem Lohn für September und den ganzen Überstunden auf meinem Überstundenkonto? Darf er das dann einbehalten 
oder davon was abziehen? .

Nein  für geleistette Arbeit nicht… er muss alles „rausrücken“ wenn urlaubanspruch hast kann es zum problem kommen …weil du ja fristlos kündigst.
auch den müste er auszahlen (theoretisch) ansonsten kann es sein das er durch die kündigung futsch ist… sollte aber das ringste problem sein

Guten Abend,
die Antwort ist einfach, aber vielleicht wird sie Ihnen nicht gefallen:
Der jetzige Arbeitgeber ist zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages nicht verpflichtet, und die Aussicht auf eine neue Stelle vor Ablauf der Kündigungsfrist stellt keinen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung Ihrerseits dar.
Folglich müssen Sie entweder bleiben oder vertragsbrüchig werden, sprich: einfach wegbleiben und die andere Stelle antreten.
Dadurch machen Sie sich aber gegenüber dem jetzigen Arbeitgeber schadensersatzpflichtig, was freilich voraussetzt, dass Sie ihm durch Ihren Vertragsbruch auch tatsächlich einen Schaden verursacht haben, was er beweisen müsste…
Sicher keine leichte Wahl, aber entscheiden werden Sie sich müssen:
Viel Glück dabei!
Eifelwanderer (rapweiss.de)

Hallo und guten Morgen,

ob deine Beschäftigung weiterhin reportet wird kann ich dir nicht sagen, aber um die neue Stelle annehmen zu können, gibt es doch unterschiedliche Möglichkeiten. Du könntest z. B. deine Stelle bei der Zeitarbeitsfirma kündigen und auch schon während der Kündigungsfrist die neue Stelle antreten.

Ich hoffe ich konnte dir behilflich sein.

Gruß

Jürgen

Leider kann ich nicht helfen.

Hallo,
der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer nicht zwingen zur Arbeit zu kommen. Gehen allerdings Aufträge verloren, weil der Arbeitnehmer nicht mehr erscheint, kann der AG den AN auf Schadenersatz verklagen.
Die Abwägung liegt also beim Arbeinehmer. Viel Erfolg!

Ich bin Angestellte in Teilzeit über eine Leihfirma in einem
Callcenter und habe gekündigt, da ich nach sehr langem suchen
endlich eine Vollzeitstelle gefunden habe.

Leider ist mein derzeitiger Chef nicht bereit einen
Aufhebungsvertrag mit mir zu machen, da das Callcenter nicht
auf mich verzichten kann.

Ich werde nur nach abgerechneten Stunden entlohnt.

Nun meine Frage: Wenn ich nicht zur Arbeit erscheine, und
keine abrechenbaren Stunden vorhanden sind, wird doch keine
Meldung zur Sozialversicherung gemacht, oder etwa doch?

Hallo Saarschnuppe,

ich kann Ihr Problem vollkommen verstehen. Es ist folgendes mit der Sozialversicherung: Sie bleiben dort angemeldet solange Sie dort „offiziell“ arbeiten.
Wenn Sie nun also „gleichzeitig“ ein 2. Arbeitsverhältnis beginnen (da der 1. Arbeitgeber Sie ja offiziell nicht früher aus dem Vertrag läßt), müssen Sie evtl. auch mit rechnen doppelt Sozialversicherungsbeiträge für den Zeitraum zu zahlen.

Sprechen Sie nochmals mit ihrem Call-Center-Arbeitgeber, ob dieser Sie nicht doch früher rausläßt. Viele Kollegen-/innen sind während so einer Phase sonst meist krank oder demontiviert (wenn Sie weiter zur Arbeit gezwungen werden) und das ist ja auch nicht im Sinne des Arbeitgebers. Sie müssen natürl. abwägen, was genau Sie Ihrem Arbeitgeber sagen. Lassen Sie die Drohung daß Sie krank werden können nur „angedeutet“ im Raum stehen. Nicht daß das gegen Sie noch verwendet wird.

MFG Octo-Juro

Sorry aus diesem Sachverhalt werde ich nicht ganz schlau … bitte die Termine der Kündigung etc. einmal mitteilen, vielleicht kann ich dann helfen.

Beste Grüße