Kündigungsfrist verkürzen bei Eigenbedarf?

Liebe/-r Experte/-in,

und zwar habe ich folgendes Problem:

Ich habe von meinem Vermieter die Wohnungskündigung wegen Eigenbedarf bekommen. Davon mal abgesehen, dass diese Kündigung nicht rechtens ist, weil kein ausführlicher Grund drinsteht, möchte ich jetzt nur folgendes Wissen:

Muss ich mich an die 3-mon. Kündigungsfrist halten, wenn mein Vermieter mir kündigt? Diese Frist ist doch eigentlich nur dazu da, damit ich genug Zeit habe, mir eine neue Wohnung zu suchen. Er weigert sich partu mich eher aus der Wohnung zu lassen. Und kein Vermieter wartet 3 Monate auf mich. Wäre toll wenn mir jemand helfen könnte. Da selbst die Maklerin der neuen Wohnung gesagt hat, dass ich bei einer Eigenbedarfskündigung seitens des Vermieters, jederzeit ausziehen kann. mfg

Hallo bosusi,

es gilt die dreimonatige Frist, alles andere ist Vereinbarungssache.

Schönen Gruß
Lendzy

Hallo,

die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten selbstverständlich für beide Vertragsparteien. Sie können natürlich schon früher ausziehen, wären aber verpflichtet, bis zum Ablauf der Kündigungsfrist Miete zu zahlen. Wenn Ihr Vermieter Ihnen allerdings wegen Eigenbedarfs kündigt, obwohl tatsächlich kein Eigenbedarf vorliegt, sollte seinerseits allerdings Gesprächsbereitschaft vorhanden sein. Ich würde Ihnen daher vorschlagen, dass Sie der Kündigung umgehend widersprechen (per Einschreiben/ Rückschein oder per Boten), Ihrem Vermieter aber gleichzeitig anbieten, dass das Mietverhältnis einvernehmlich zu einem früheren Zeitpunkt aufgehoben wird. Wenn er gut beraten ist, wird er darauf eingehen.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Hallo aus Bernburg

JA die 3-Monate Kündigungsfrist sind rechtens. Und wenn mit der Begründung Eigenbedarf gekündigt wurde, ist das ausreichend. Kein zeitweiliger Nutzer fremden Eigentumes hat Anspruch auf ausführliche Darlegungen.
Natürlich muss niemand die Kündigungsfrist abwohnen. Dem Vermieter steht vielmehr die komplette Miete während der Kündigungsfrist zu, egal ob die Wohnung noch belegt ist oder nicht.

LG aus Bernburg

stimmt leider nicht, die K. Frist beträgt immer 3 Monate.

Da hat dir die Maklerin etwas falsches gesagt. Du bist an die gesetzliche Kündigungsfrist gebunden und kannst sie nicht abkürzen. Das BGB sieht die fristgemäße Kündigung durch den Vermieter nicht als Grund für eine fristlose Kündigung des Mieters an.

Grüße aus Berlin

Stefan Pfeiffer

Hallo,
leider hat Dein Vermieter das Recht auf die 3 Monate zu bestehen. Deine Maklerin sollte vielleicht doch nochmalin die Bücher schauen.
Eine Verkürzung der Mietzeit wegen einer Eigenbedarfskündigung bedarf der beiderseitigen Zustimmung.
Eine Kündigung wegen Eigenbedarf ist eine ordentliche Kündigung und unterliegt somit den gesetzlichen Kündigungsfristen.
Leider hast Du nicht mitgeteilt wielange Du bereits dort wohnst. Denn wenn Du bis 5 Jahre dort wohnst, gilt eine Frist von 3 Monaten. Wenn Du bis 8 Jahre dort wohnst, gilt eine Frist von 6 Monaten und bei einer Mietdauer von mehr als 8 Jahren, gilt eine Frist von 9 Monaten.
Wenn Du also schon länger dort wohnst, kannst Du deinem Vermieter dies ja mitteilen und vielleicht entlässt er Dich ja dann schon voher aus dem Vertrag, weil ihm das dann ja zu lange dauert. Ansonsten hättest Du kaum Chancen den Vertrag zu lösen.
Hinweis: Ein trifftiger Grund, bei einer Eigenbedarfskündigung, muss nicht angegeben werden, wenn Du in einem Zweifamilienhaus wohnst.
Hoffe ich konnte etwas helfen. LG Baxter

Hallo verehrte/r User/in,
Vorbemerkung: Jegliche Kommunikation bei allen Rechtsgeschäften immer nur schriftlich tätigen (möglichst per Einschreiben + Rückschein !). Niemals in die „Telefonitis“ verfallen ! Niemals mündlich verbindliche Erklärungen abgeben ! –
Ich empfehle Ihnen in Ihrem speziellen Fall, sich an Ihren örtlichen/regionalen Mieterverein oder an einen Fachanwalt zu wenden.
Beste Grüße USKO

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Gruß
hausblick

Hallo.

Auch bei einer Eigenbedarfskündigung des Vermieters können Sie nicht jederzeit ausziehen. Die Eigenbedarfskündigung hält eine Frist ein. Sie selbst als Mieter müssen ebenfalls - in der Regel die dreimonatige Kündigungsfrist - einhalten. Sie könnten sich allenfalls mit dem Vermieter auf einen früheren Auszug einigen oder aber kündigen und dann eine Wohnung suchen, falls der Wohnungsmarkt in Ihrer Stadt es zulässt.

Hallo, bosusi

mein Mann ist seit dem 03. 02.2011 in Krankenhaus und kann deine Anrage zur Zeit nicht beantworten.

Mit freundlichen Grüßen Gertrud

Wenn der Vermieter kündigt, können Sie ausziehen

Hallo bosusi,

Eigenbedarfskündigungen sind imemr eine heikle Angelegenheit. Hier empfehle ich Ihnen eine anwaltliche Beratung.
MfG Waldi64