Kündigungsfrist verkürzen durch Urlaub nehmen

Hallo,

ich würde gerne meine 3 monatige Kündigungsfrist verkürzen um 1 Monat und dann dementsprechend früher anfangen bei meiner neuen Stelle. Geht das ? Was ist dann mit dem Urlaub?

VG

Verstehe ich das richtig:

Du möchtest während der letzten drei Monate der Anstellung beim alten Arbeitgeber zwei Monate dort arbeiten und dann einen ganzen Monat beim alten Arbeitgeber bezahlten Urlaub nehmen, aber gleichzeitig schon beim neuen Arbeitgeber arbeiten?

Das hört sich „falsch“ an.

Unser guter, alter @Albarracin kann das aus arbeitsrechtlicher Sicht bestimmt beurteilen.
Dann müsste man das noch steuerlich beurteilen, da wäre unser ebenso guter und sicher auch genauso alter @Aprilfisch perfekt geeignet.

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Hallo,

es ist möglich, den Arbeitsvertrag einvernehmlich vorzeitig aufzuheben. Die Idee mit dem Urlaub erschließt sich mir nicht. Urlaub nimmt man im Rahmen eines Arbeitsvertrages und nicht, um ihn vorzeitig zu beenden. Theoretisch kannst Du natürlich Urlaub nehmen und dann woanders anfangen zu arbeiten. Das wäre dann wahrscheinlich ein Verstoß gegen die Bedingungen beider Arbeitsverträge, aber wenn der neue Arbeitgeber kein Problem damit hat und es der neue nicht erfährt oder es ihm egal ist: wo kein Kläger, da kein Richter.

Gruß
C.

Ein Aufhebungsvertrag wurde von meiner Firma abgelehnt. Ich könnte am 1.11 bei der neuen Stelle anfangen. Wenn ich jetzt kündige bin ich zum 1.1 aus dem Vertrag. Nun möchte ich Urlaub nehmen damit ich wenigstens am 1.12 anfangen kann.

Vg

Das ist schade.
Einem Urlaub muss der Arbeitgeber allerdings auch zustimmen. Bei gleich einem ganzen Monat könnte er vermutlich recht einfach zwingende, betriebliche Gründe liefern, die eine Gewährung leider unmöglich machen.

Du wärest dann einen Monat bei zwei Arbeitgebern beschäftigt, was sich steuerlich ziemlich übel niederschlagen würde. Aber gut: Du verdienst ja dann auch doppelt. Es ist dir natürlich verboten, während des Urlaubes woanders zu arbeiten, der alte AG kann dir deswegen fristlos kündigen.

Aber wie ich schon schrieb: Wir haben hier ausgezeichnete Arbeitsrechtler und Steuerkundige, die ich beide bereits hinzugerufen habe.

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Hallo,

gibt es in Deinem Betrieb einen BR?

Ja gibt es

Jein. Das betrifft nur die Abzüge, d.h die Vorauszahlung. Am Ende - also beim Steuerbescheid - kommt immer das gleiche heraus, d.h. ganz unabhängig davon, mit welcher Steuerklasse der Arbeitgeber zu Werke geht.

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Auch müssen Arbeitgeber idR. über Nebenbeschäftigungen informiert werden.

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