kündigungsfrist verkürzen? von 3 Monate auf 1 Monat?

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe ein Problem mit meinem Arbeitgeber. Ich arbeite bei einem Konzern, der von verschiedene Firmen Werksverträge annimmt und die Projekte im Team selbst stemmt. z.b. Konstruktion einer Baureihe, Verwaltung Fuhrpark, Fahrzeugplanung, etc. Engineering Services…

Ich hätte im November letzten Jahres mein Projekt wechseln können, weil ich mit dem Geschäftsführer gesprochen hatte, dass ich in meinem alten unzufrieden bin und mich das unterfordert. Er hatte dann ein anderes gefunden, welches er mir im November anbot. Ich habe aber dann abgelehnt und ihm gesagt, dass ich mich jetzt für ein Studium zum Wirtschaftsing. beworben hätte und wenn ich zugelassen werde, werde ich die Fa. verlassen und dieses Studium beginnen. Ich sagte ihm auch, dass ich mit offenen Karten spielen möchte, da ich erst im Februar Bescheid bekommen werde, ob ich den Studienplatz bekomme, aber 3 Monate Kündigungsfrist habe, ob wir das irgendwie dann klären können…

… er meinte er wird mir auf keinen Fall einen Stein in den Weg legen und wenn ich zugelassen werde, soll ich mich melden, dann regeln wir das und war erfreut, dass ich ihm das im Vorfeld schon ehrlich gesagt hatte, wie es bei mir aussieht.

Nun ist es soweit und ich habe den Studienplatz bekommen. Sprich, ich wollte meinen Vertrag ändern lassen von 3 Monate Kündigungsfrist auf 1 Monat und regulär dann in der Frist am 15.2. zum 15.3. kündigen. Nun hat der Geschäftsführer anscheinend alles verschlafen und will, dass ich auf jeden Fall länger arbeiten soll, ich habe dann mit ihm und Personalleiter gesprochen, was im Vorfeld alles besprochen wurde, etc. aber nun stellen sich die beiden quer und pochen auf die 3 monate. Letztes Angebot war, dass ich bis Ende März arbeiten muss.

Ich habe aber am 1.3. - 12.3 einen Mathevorbereitungskurs, welchen ich mit Urlaub und Gleittage abgelten kann ohne Probleme, aber das Studium fängt schon am 15.3. an, wo ich so ungefähr jetzt die ersten 2 wochen schwänzen soll um weiterzuarbeiten und wen einzulernen.

Ich bin in dieser Firma 1,75 Jahre jetzt beschäft und möchte gerne wissen, ob ich evtl. durch die kurze Zeit im Unternehmen meine Kündigungsfrist sowieso verkürzen kann, oder durch die Sache mit Studium. Ich möchte auf keinen Fall die ersten 2 Wochen verpassen, da ich Angst habe dann zu viel Stoff zu verpassen, oder evtl. nicht mehr nachkomme mit nachlernen, da ich 25 jahre alt bin und über die ausbildung zum meister das studium machen darf, ohne Abitur, FOS, BOS…

Könnt ihr mir da weiterhelfen?

Vielen Dank im voraus,

Gruß

vPro1

Hallo vPro1,

ich bin kein Jurist, weis aber, dass allgemein der Grundsatz gilt „Wer schreibt, der bleibt“. Das heisst: Das geschriebene (vertraglich vereinbarte 3-Monatsfrist) hat zunächst Beweiskraft (sofern der Vertrag nicht gesetzeswidrig abgefasst ist). Das gesprochene Wort ist ohne Zeugenaussage kaum beweisbar, denn es steht immer „Aussage gegen Aussage“. Schade, dass die Kaufmanns-Tugenden (die ich selbst gerne lebe und hochschätze), der Handschlag oder das Wort heute leider nichts mehr gelten.

Unabhängig davon können Sie nach meinem Rechtsempfinden bzw. meiner Rechts-Auslegung mit einer Frist von 1 Monat kündigen. Dies können Sie unter folgendem Link selbst nachlesen: http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

Dort ist in § 622, Absatz 6 BGB zu lesen "Für die Kündigung des Arbeits¬verhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündi¬gung durch den Arbeitgeber. Demzufolge (sh. § 622, Absatz 1) können Sie analog dem Gesetzestext „… mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen“.

Sollte sich Ihr Chef / Geschäftsführer nicht darauf einlassen, könnten Sie einen Rechtsanwalt einschalten, der Ihnen zu Ihrem Recht verhilft. Die Anwaltskosten müsste die „unterlegene Partei“, also Ihr Chef tragen.

Meine Lebenserfahrung sagt mir aber auch, dass man nicht immer gleich mit der Brechstange vorgehen muss. Sie können Ihren Chef gerne daran erinnern, dass die im Arbeitsvertrag festgelegte Kündigungsfrist bzw. seine Auslegung von „3 Monaten“ gesetzlich nicht durchsetzbar ist - und Sie bei Einhaltung einer 4-wöchigen Kündigungsfrist gesetzes-konform handeln würden. Die Frage ist nur, ob Sie den Chef bzw. das Unternehmen nicht irgendwann einmal wieder brauchen können (Ferienjob oder spätere Anstellung) und deshalb versuchen sollten „im Guten“ (evtl. Kompromis-Lösung) auseinander zu gehen.

Als gute Kompromis-Lösung würde ich es finden, die von ihm gewünschte Zeit in den ersten Semesterferien nachzuholen = winwin-Situation.

Im Zweifelsfall sollten Sie jedoch einen Rechtsanwalt einschalten.

Für Ihren weiteren Werdegang (mit erfolgreichem Studium und Verwirklichung Ihrer berunflichen Ziele) wünsche ich Ihnen alles erdenklich Gute.

Mit freundlichen Grüßen

dürre