kann jemand bitte zur Klärung einer typischen Stammtisch-Diskussion beitragen:
angenommen der Mieter M hätte mit dem Vermieter V einen unbefristeten Mietvertrag mit 3-monatiger Kündigungsfrist zum Jahresende abgeschlossen:
M muss nun aus privaten Gründen den Vertrag vorzeitig beenden, sagen wir mal wegen Wechsels des Arbeitsplatzes eine Fahrstunde weit weg oder so .
M hätte sich nun bemüht und hätte 10 Mietinteressenten die Wohnung gezeigt, und sagen wir mal >3 davon haben schriftlich dem V Interesse an der Nachmiete bekundet.
Könnte M jetzt dem V gegenüber auf vorzeitiger Entlassung aus dem Vertrag bestehen, oder könnte V dennoch auf Erfüllung bis zum Jahresende bestehen ?
kann jemand bitte zur Klärung einer typischen
Stammtisch-Diskussion beitragen:
angenommen der Mieter M hätte mit dem Vermieter V einen
unbefristeten Mietvertrag mit 3-monatiger Kündigungsfrist zum
Jahresende abgeschlossen:
M muss nun aus privaten Gründen den Vertrag vorzeitig beenden,
sagen wir mal wegen Wechsels des Arbeitsplatzes eine
Fahrstunde weit weg oder so .
M hätte sich nun bemüht und hätte 10 Mietinteressenten die
Wohnung gezeigt, und sagen wir mal >3 davon haben schriftlich
dem V Interesse an der Nachmiete bekundet.
Könnte M jetzt dem V gegenüber auf vorzeitiger Entlassung aus
dem Vertrag bestehen, oder könnte V dennoch auf Erfüllung bis
zum Jahresende bestehen ?
die klausel in wohnraummietverträgen „3 monate zum jahresende“ ist unwirksam. auch eine reduktion auf einen gegenseitigen kündigungsausschluss wäre unzulässig.
der mieter kann jederzeit mit 3 monatiger frist bei wohnraum kündigen.
bei 3 monaten als gesetzliche kündigungsfrist wird man nicht davon ausgehen, dass es dem mieter unzumutbar wäre, an dem mietvertrag weiter festzuhalten. zwar ist der arbeitsplatzwechsel ein anerkannter grund, der den vermieter grds. nach treu und glauben verpflichtet, den mieter aus dem vertrag gegen einen geeigneten nachmieter zu entlassen. aber aufgrund der 3 monate wird eine interessenabwägung nicht zugunsten des mieters ausfallen.
anders wäre es bsplw., wenn das kündigungsrecht gegenseitig für 4 jahre ausgeschlossen worden wäre und nach einem jahr der arbeitsplatz wechselt…
das hiesse M täte gut daran, den bestehenden Mietvertrag SOFORT zum „nächstmöglichen Zeitpunkt“ zu kündigen, falls noch nicht geschehen (somit jetzt zum 30.09.) ?
Und V müsste M früher als das aus dem Vertrag entlassen, sofern M in der Lage wäre einen Nachmieter zu stellen ?
Nur wann gilt die Forderung nach einem „geeigneten Nachmieter“ als erfüllt ? Unser Fernsehzeitungs-Halbwissen behauptet, mit dem dritten Kandidaten sei diese Forderung als erfüllt anzusehen ?
sorry … vergessen zu erwähnen
wäre die Sachlage abhängig vom Kündigungsgrund ?
In wie fern würde sich die Situation ändern, wenn M aufgrund der Trennung von seiner Ehefrau nunmehr das Mietobjekt nicht mehr braucht und allein bewirtschaften könnte, und er daher eine Fahrstunde näher an seinen unverändert bestehenden Arbeitsplatz ziehen wollte ?
das hiesse M täte gut daran, den bestehenden Mietvertrag
SOFORT zum „nächstmöglichen Zeitpunkt“ zu kündigen, falls noch
nicht geschehen (somit jetzt zum 30.09.) ?
Ja.
Und V müsste M früher als das aus dem Vertrag entlassen,
sofern M in der Lage wäre einen Nachmieter zu stellen ?
Nein, V muß keine Nachmieter akzeptieren.
Nur wann gilt die Forderung nach einem „geeigneten Nachmieter“
als erfüllt ? Unser Fernsehzeitungs-Halbwissen behauptet, mit
dem dritten Kandidaten sei diese Forderung als erfüllt
anzusehen ?
Sofern V einen „geeigneten Nachmieter“ als solchen anerkennt.
Auch wenn N zwei Dutzend Nachmieter anschleppt: Wenn V keiner davon zusagt, ist er nicht gezwungen, einen davon zu akzeptieren, sondern kann auf Erfüllung des Mietvertrages durch M bestehen, und zwar bis der Vertrag ausgelaufen ist - im Falle von Frage 1: Ende September.