Ein Familienpapa hat eine neue Arbeitsstelle mit 6monatiger Probezeit.
Kurz vor Ablauf der Probezeit wurde diese um 3 Monate verlängert.
Natürlich schriftlich und mit seinem Einverständnis.
Was sollte er auch machen?
Nun, 7 Wochen vor Ablauf der 9 Monate - hat man ihm mitgeteilt, daß er nicht übernommen wird.
Wann läuft der Arbeitsvertrag nun richtigerweise aus?
Ich habe mal gehört, dass die Probezeit maximal 6 Monate dauern darf, und wenn man 1 Tag nach Ende der Probezeit seinen Dienst antritt, der Arbeitsvertrag als konkludent geschlossen gilt.
Bitte helft mir, es hängt eine Existenz dran!
Ein Familienpapa hat eine neue Arbeitsstelle mit 6monatiger
Probezeit. Kurz vor Ablauf der Probezeit wurde diese um 3 Monate
verlängert. Natürlich schriftlich und mit seinem Einverständnis.
Sicher, dass es sich nicht um 2 befristete Verträge ‚‚zur Erprobung‘‘ handelt, sondern wirklich um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit Probezeit?
Nun, 7 Wochen vor Ablauf der 9 Monate - hat man ihm
mitgeteilt, daß er nicht übernommen wird.
Würde irgendwie auch eher für eine Befristung sprechen.
Es ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag mit 6 Monaten
Probezeit und einer Verlängerung der Probezeit um 3 Monate.
Eine einzelvertragliche Verlängerung der Probezeit bringt dem AG gar nichts.
nach 6-monatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses greift - bei entsprechender Arbeitnehmerzahl - Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz
auch z.B. die in § 622 BGB geregelte kurze Kündigungsfrist für eine vereinbarte Probezeit geht, wenn das Arbeitsverhältnis 6 Monate bestand, nicht mehr.
… und 1) und 2) können nicht einzelvertraglich ‚‚ausgehebelt‘‘ werden.