Hallo,
hier meine Frage:
Ist einem Arbeitgeber gesetzlich erlaubt im Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist von 1 Woche während der Probezeit festzulegen?
Bestandteil des ARbeitsvertrages ist ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit einer Probezeit von 6 Monaten.
Ich benötige dringend eine eindeutige Aussage…vorab vielen Dank
Soweit mir bekannt, gilt während der Probezeit eine Mindestdkündigungsfrist von 2 Wochen für Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer.
MfG Alex