Hilfe oder Rat notwendig, da widersprüchliche Aussagen zur aktuellen Kündigungsfrist im Internet gefunden wurden.
Folgend der aktuelle Fall (Mietvertag über Wohnraum):
Ein Mietvertrag wurde im Juli 2001 geschlossen. Folgende Vereinbarung wurde getroffen:
- Das Mietverhältnis beginnt am 01.08.2001.
- Der Mietvertrag wird auf die Dauer von 24 Monaten geschlossen und läuft bis zum 31.07.2003.
Er verlängert sich jeweils um 12 Monate, falls er nicht gekündigt wird. - Für besondere Zeitmietverhältnisse nach §564c, Abs. 2 BGB gilt eine gesonderte Vereinbarung.
- Die Kündigung muss schriftlich bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist zugehen.
Hat diese Vereinbarung zur Folge dass die Wohnung erst zum 31.07.2013 gekündigt werden kann, oder gilt die aktuelle Kündigungsfrist von drei Monaten?