Kündigungsfrist von drei Tagen

Es gibt Baufirmen in Bayern,die sagen dir am 25.11.08 das du am 01.12.08 über den Winter gekündigt bist.Weiss jemand Rat ob man da anspruch auf Arbeitslosengeld hat wegen nichteinhaltung der Kündigungsfrist?

Wieso drei Tage?

Es gibt Baufirmen in Bayern, die sagen dir am 25.11.08 das du
am 01.12.08 über den Winter gekündigt bist.

Sagen oder schreiben? (Und außerdem sind bei mir vom 25.11. bis 01.12. nicht 3 sondern 6 Tage Kündigungsfrist)

Weiss jemand Rat ob
man da anspruch auf Arbeitslosengeld hat wegen nichteinhaltung
der Kündigungsfrist?

Insofern die Kündigung

1.) schriftlich war,
2.) der BRTV Bau gilt und man
3.) noch nicht länger als 6 Monate dort tätig ist,

… wären 6 Tage völlig okay. Siehe http://www.soka-bau.de/content/verfah… § 12.

Für Anspruch auf ALG I wäre zu klären, wie lange das Arbeitsverhältnis ging und was bei weniger als 12 monatiger versicherungspflichtiger Tätigkeit vorher war. Andere versicherungspflichtige Tätigkeit? ALG-I-Bezug? ALG-II-Bezug?

Es gibt Baufirmen in Bayern,die sagen dir am 25.11.08 das du
am 01.12.08 über den Winter gekündigt bist.Weiss jemand Rat ob
man da anspruch auf Arbeitslosengeld hat wegen nichteinhaltung
der Kündigungsfrist?

Hallo,

es gibt einen Unterschied zwischen kündigen und freistellen. Bei der Kündigung sind die Kündigungsfristen einzuhalten, ansonsten kann es Probleme geben. Bei einer Freistellung wird vom Arbeitsamt auch eine verkürzte Freistellungsfrist von wenigen Tagen akzeptiert. Eine Freistellung bedeutet, daß wenn beispielsweise wegen schlechter Auftragslage, momentan nicht genügend Arbeit vorhanden ist, die Arbeiter freigestellt (Bezug von Arbeitslosengeld) werden, aber bei einer Besserung sofort wieder eingestellt werden. Wir machen das regelmäßig und in Absprache mit dem AA.

Gruß
Tina