Kündigungsfrist VOR Einzug

Ein Mieter unterschreibt Anfang Juni den Mietvertrag (von den jetzigen Zeiten ist auszugehen), der ab dem 01. September in Kraft tritt.

Nun möchte der Mieter bereits jetzt schon von dem Mietvertrag zurücktreten aus persönlichen Gründen. Da der Vertrag ja nun schon rechtsgültig, aber noch nicht angetreten ist - welche Chancen bieten sich für Mieter und Vermieter?

Besteht auch in diesem Fall nur die dreimonatige Frist?

Hallo,

Ja, und zwar ab dem 01.09. Es sei denn, beide Parteien einigen sich auf eine Auflösung des Mietvertrages. Ansonsten kann der Mieter den Vertrag zwar bereits jetzt kündigen, aber - wie gesagt - nur ab dem 01.09. mit 3 Monaten Frist. In dieser Zeit ist die Miete entsprechend zu entrichten.

Gruß
Nita

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