Kündigungsfrist VS Arbeitsamt

Mal rein fiktiv angenommen:

Jemand erhält am 28.05.08 einen Anstellungsvertrag.
Arbeitsbeginn ist der 02.06.2008 (was auch deutlich im Vertrag steht).

Gekündigt wird dieser jemand am 16.11.2008 zum 01.12.08 in der Probezeit.

Was wäre nun relevant für das Arbeitsamt? Hat man die 6 Monate voll oder fehlt ein Tag und man erhält kein AL 2?

Wenn möglich eine gesetzliche Grundlage.

Gruss DL

Hallo

Was wäre nun relevant für das Arbeitsamt? Hat man die 6 Monate
voll oder fehlt ein Tag

Was für 6 Monate? Geht es hier um „Kurze Anwartschaften“?
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25634/zentraler-Cont…

und man erhält kein AL 2?

ALG 2? Oder ALG 1?

Gruß,
LeoLo