Kündigungsfrist während oder vor Elternzeit

Ein Arbeitnehmer hat 2 Monate Elternzeit und entsprechend Elterngeld genehmigt bekommen und möchte sich nach dieser Zeit beruflich neu orientieren.

Kündigungsfrist beträgt ebenfalls 2 Monate.
Kann er dann einen Tag vor Antritt der Elternzeit kündigen?
Und sozusagen seine Kündigungsfrist während der Elternzeit „ab arbeiten“?

Mal davon abgesehen, dass es keine feine Geste dem Arbeitgeber gegenüber ist…

unsicher

Kündigungsfrist beträgt ebenfalls 2 Monate.
Kann er dann einen Tag vor Antritt der Elternzeit kündigen?
Und sozusagen seine Kündigungsfrist während der Elternzeit „ab
arbeiten“?

Interessanter Fall, da eigentlich gilt ‚‚Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.‘‘ Quelle: http://www.buzer.de/gesetz/7484/a147142.htm … wobei ja in dem Fall wohl noch vor der Elternzeit gekündigt wird und da bin ich mir unsicher, ob es dann auch gilt. Aber die Elternzeit wird zumindest nicht bei der Kündigungsfrist ‚‚ausgespart‘‘.