Ich bin seit etwas mehr als einem Jahr im Unternehmen, habe eine befristete Stelle.
In meinem Vertrag steht:
„Kündigungsfrist von 8 Wochen zum Monatsende…“
Ist das überhaupt rechtlich zulässig, bin ich also an die 8 Wochen gebunden? Oder habe ich ein Recht auf eine Kündigungsfrist von 4 Wochen, könnte ich also bei einem möglichen Stellenwechsel 4 Wochen vorher kündigen?
Die allgemeine gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen. Jeder Arbeitgeber kann im Arbeitsvertrag natürlich eine längere Frist vereinbaren, eine kürzere allerdings nicht.
Zu den acht Wochen, kann ich nicht ohne genaue Kenntnis des Vertrags Stellung nehmen. Wende dich dazu am besten an die Rechtsberatung deiner Gewerkschaft.
Aber wenn du aus dem Unternehmen raus willst. Dann mache einfach einen Auflösungsvertrag. Das ist meist einfacher als eine Kündigung unddu hast noch Gestaltungsmöglichkeiten die dir bei einer Kündigung nicht gegeben sind. Die meisten Arbeitgeber machen bei Auflösungsverträgen mit, weil sie wissen, dass du im Zweifelsfall einfach den Rest der Vertragslaufzeit sehr unmotiviert oder garnicht arbeiten wirst.