Ich bin Angestellte in einem Notariat in Rheinland-Pfalz. Es ist so das es da Angestellte des Notars (Privatangestellte) und Angestellte der Notarkasse (Kassenangestellte) gibt. Die Notarkasse ist eine Anstalt öffentlichen Rechts. In meinem Arbeitsvertrag steht das die gesetzliche Kündigungsfrist gilt. Im BAT (Bundesangestelltentarifvertrag) steht das die Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende ist. Was gilt nun für mich? In meinem ganzen Arbeitsvertrag steht kein Wort darüber drin das ich dem BAT unterliege und wenn ich das Ding mal so lese finde ich mich auch in keinem Personenkreis wieder. So wie ich das sehe beträgt meine Kündigungsfrist laut Gesetz 4 Wochen zum Monatsende.
Wie ist das mit dem Urlaubsgeld? Soweit ich weiß bekommen wir das mit dem Juni oder Juli Gehalt (ich glaub 170€ oder so). Muß ich es zurückzahlen wenn ich zum 31.07. kündige?
Vielen Dank schonmal, leider bin ich glaube ich zu doof.
Ist es also so wenn von Angestelltentarifvertrag bzw. dem Berufszwei nix drinsteht unterliegt man dem TV nicht? Wie gesagt, in meinem AV steht gar nix, weder ich noch mein Arbeitgeber ist in einer Gewerkschaft.
Vielen Dank schonmal, leider bin ich glaube ich zu :doof.
Das mit den links war eigentlich als Verweis auf das Brett ‚Arbeitsrecht‘ (hier aber FAQ:1129 beachten !) gedacht
Obwohl: die Kollegen dort schauen auch hier nach.
Ist es also so wenn von Angestelltentarifvertrag bzw. :dem
Berufszwei nix drinsteht unterliegt man dem TV nicht?
FAQ:1989
Wie
gesagt, in meinem AV steht gar nix, weder ich noch mein
Arbeitgeber ist in einer Gewerkschaft.
Seit wann ist ein AG in einer Gewerkschaft ? Wohl eher im Arbeitgeberverband.
Sorry, wollte nicht zu persönlich werden und meinte natürlich nicht Gewerkschaft sondern Arbeitgeberverband. Bin etwas aufgeregt weil ich alles richtig machen will.
Ok, wenn also der Berufzweig nicht aufgeführt ist gilt kein allgemeingültiger Tarifvertrag. Wenn der Arbeitgeber keinem Verband angehört auch nicht und wenn im Arbeitsvertrag nichts steht auch nicht. Also gilt für mich die gesetzliche Kündigungsfrist.
Mit dem Urlaubsgeld daraus werde ich nicht schlau, habe im ganzen Internet keine eindeutige klare Antwort gefunden. Hier zu steht nämlich in dem Arbeitsvertrag auch nichts.