Kündigungsfrist wenn der Arbeitnehmer kündigt

Hallo Leute,

häufig findet man in Arbeitsverträgen eine Klausel bzgl. der angepassten Kündigungsfrist bei länger währender Betriebszugehörigkeit der Arbeitnehmer. Die Staffelung ist in § 622 BGB fixiert. Nach diesem Paragraphen dient das dem Schutz des Arbeitnehmers. So genießt z.B. jemand, der länger als 20 Jahre in einem Unternehmen beschäftigt ist, einen verlängerten Kündigungsschutz von sieben Monaten.
Eine davon abweichende, den Arbeitnehmer benachteiligte Vereinbarung, darf nicht geschlossen werden.
Ergänzend wird in Arbeitsverträgen diese Klausel sinngemäß dahingehend erweitert, dass eine verlängerte Kündigungsfrist für beide Seiten einzuhalten ist. Das heißt auch der Arbeitnehmer muss die, in Abhängigkeit zu seiner Betriebszugehörigkeit stehende, verlängerte Kündigungsfrist beachten.
Jetzt ist so, dass diese verlängerte Kündigungsfrist dem Arbeitnehmer, wenn er auf eigenen Wunsch das Unternehmen verlassen will, zum Nachteil gereicht. Das in dem Sinne, dass ein potenzieller neuer Arbeitgeber, ihn nur aus diesem Grund nicht einstellt. Dem neuen Arbeitgeber wäre der mögliche Eintrittstermin viel zu spät.
Jetzt die Frage: Inwieweit kann der Arbeitnehmer bei seinem bisherigen Arbeitgeber darauf drängen oder einwirken, dass er mit einer überschaubaren oder gesetzlichen Kündigungsfrist, d.h. ohne Berücksichtigung der Betriebszugehörigkeitsklausel, das Unternehmen verlassen kann?

Der
Kelly

Hallo Leute,

Jetzt die Frage: Inwieweit kann der Arbeitnehmer bei seinem
bisherigen Arbeitgeber darauf drängen oder einwirken, dass er
mit einer überschaubaren oder gesetzlichen Kündigungsfrist,
d.h. ohne Berücksichtigung der Betriebszugehörigkeitsklausel,
das Unternehmen verlassen kann?

Grundsätzlich überhaupt nicht. Ist dem AN die KüFri zu lang, geht nur Auflösungsvertrag

Der
Kelly

&Tschüß
Wolfgang