Hallo!
Inspiriert aus einem anderen Artikel frage ich mich, welche Kündigungsfrist in folgendem Fall gilt.
Vertragliche Regelung:
„Erfolgt eine Kündigung innerhalb der Probezeit nicht, so kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden.“
Einen Tarifvertrag gibt es nicht.
Das Unternehmen habe 100 Mitarbeiter.
Der Mitarbeiter ist 6 Jahre in dem Unternehmen tätig und war bei Beginn des Arbeitsverhältnisses über 25 Jahre alt.
Sind das alle relevanten Informationen, die benötigt werden?
Gilt hier die vertragliche Regelung oder die BGB 622-Regelung mit 2 Monaten (> 6 Wochen) zum Monatsende? Was gilt in Bezug auf die Angabe „Quartalsende“?
Gilt für AN und AG dasselbe?
Bin gespannt, ob das ein klarer Fall ist, oder ob es zu diskutieren ist!
Vielen Dank schon mal!
Viele Grüße,
Nic
P. S.: Diese Frage hatte ich schon mal gestellt, aber sie erschien nie im Forum und wurde daher auch nie beantwortet. Jetzt tauchte sie plötzlich wieder in meinen Fragen auf! Daher stelle ich sie noch mal. Die Antwort interessiert mich nämlich immer noch!