Kuendigungsfrist, wofuer genau

Hallo!

Kann man irgendwo nachlesen (oder kann jemand erklaeren)
wofuer genau die Kuendigungsfrist ist?
(auch fuer Arbeitssuche, Behoerdengaenge usw.??)

Man kann Kuendigungen ja auch rueckwirkend aussprechen
(„vereinbaren“). Dies wirkt sich situativ ja fast wie eine
fristlose Kuendigung aus. Nun brauche ich Argumente,
die eben die Kuendigungfrist stark machen.

Vielen Dank.

MfG
Patrick

Hallo Patrick,

Kann man irgendwo nachlesen (oder kann jemand erklaeren)
wofuer genau die Kuendigungsfrist ist?
(auch fuer Arbeitssuche, Behoerdengaenge usw.??)

Soweit ich weiss, haben Mitarbeiter in gekündigter Stellung im Rahmen einiger Tarifverträge die Möglichkeit, bis zu 2 Arbeitstagen für Bewerbungsgespräche frei zu nehmen. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es meines Wissens nach nicht.

Man kann Kuendigungen ja auch rueckwirkend aussprechen
(„vereinbaren“). Dies wirkt sich situativ ja fast wie eine
fristlose Kuendigung aus. Nun brauche ich Argumente,
die eben die Kuendigungfrist stark machen.

Ich hoffe natürlich nicht, dass Du auf sowas eingehst (betrifft es Dich überhaupt ?). Wie kommst Du auf den Zusammenhang mit der fristlosen Kündigung ?

Grüsse

Sven

Hallo Patrick

Kann man irgendwo nachlesen (oder kann jemand erklaeren)
wofuer genau die Kuendigungsfrist ist?
(auch fuer Arbeitssuche, Behoerdengaenge usw.??)

Die Kündigungsfrist hat den Sinn dem gekündigten die Möglichkeit zu geben, innerhalb dieser Zeitspanne einen neuen Arbeitsplatz, oder dem Arbeitgeber einen einen neuen Arbeitnehmer zu finden.
Auch dient sie dazu, sich möglicherweise gegen die Kündigung zu wehren.
(Aus Halbach, Paland, Schwedes, Wlotzke: Übersicht über das Arbeitsrecht).
Du hast nach § 629 BGB das Recht zu Vorstellungsgesprächen. Allerdings im angemessenen Rahmen.

§ 629 [Freizeit zur Stellensuche] Nach der Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses hat der Dienstberechtigte dem Verpflichteten auf Verlangen angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses zu gewähren.

Man kann Kuendigungen ja auch rueckwirkend aussprechen
(„vereinbaren“).

Darauf auf gar keinen Fall einlassen. Das ist gesetzwidrig und führt möglicherweise zum Verlust der Unterstüzungen vom Arbeitsamt.

Mit Grüßen
Michael

Ich hoffe natürlich nicht, dass Du auf sowas eingehst
(betrifft es Dich überhaupt ?). Wie kommst Du auf den
Zusammenhang mit der fristlosen Kündigung ?

Wenn man sich Ende Januar einigt, sich rueckwirkend
zum 31.01. zu trennen, dann ist es rein gefuehlsmaessig
ja wie eine fristlose K. Will sagen, man hat dann gar keine
Zeit vorbereitende Massnahmen zu treffen, wie Behoerdengaenge
und/oder erste Bewerbungen.
Aber wir werden uns auf keinen Fall darauf einlassen.

Vielen Dank nochmal.
Patrick

Darauf auf gar keinen Fall einlassen. Das ist gesetzwidrig und
führt möglicherweise zum Verlust der Unterstüzungen vom

Soviel steht fest: Das machen wir auf keinen Fall.

Vielen Dank nochmal
Patrick