Kündigungsfrist Wohnung

Ich möchte ab 01.02 mit meiner Freundin zusammenziehen. In meinem Mietvertrag steht nichts von einer Kündigungsfrist. Bis wann muss ich meine jetzige Wohnung gekündigt haben? Bis Ende Oktober?

Hallo
richtig, die Wohnung, welche jetzt bewohnt wird, muß
bis zum 30.10.2010 zum 31.01.2011/01.02.2011 gekündigt werden.(Spätestens am dritten Werktag, „Samstag ist auch ein Werktag“ nach dem 01. eingegangen sein beim Vermieter)
Somit ist die gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten, auch wenn im Mietrvetrag nichts steht, tritt diese automatisch in Kraft.
Viel Erfolg in der neuen Wohnung, lG

Ich möchte ab 01.02 mit meiner Freundin zusammenziehen. In
meinem Mietvertrag steht nichts von einer Kündigungsfrist. Bis
wann muss ich meine jetzige Wohnung gekündigt haben? Bis Ende
Oktober?

Wenn sie auf der sicheren Seite sein möchten , wäre das so .

Ich möchte ab 01.02 mit meiner Freundin zusammenziehen. In
meinem Mietvertrag steht nichts von einer Kündigungsfrist. Bis
wann muss ich meine jetzige Wohnung gekündigt haben? Bis Ende
Oktober?

Hallo Olaf,
wie du schon geschrieben hast, würde ich Ende Oktober schriftlich u. per Einschreiben die Wohnung kündigen.
Rechtlich gesehen beträgt die Kündigungsfrist drei Mönate, wenn im Mietvertrag keine Vereinbarungen getroffen wurden.
Liebe Grüße Heike

Ich möchte ab 01.02 mit meiner Freundin zusammenziehen. In
meinem Mietvertrag steht nichts von einer Kündigungsfrist. Bis
wann muss ich meine jetzige Wohnung gekündigt haben? Bis Ende
Oktober?

Hallo Olaf,
ich bin kein RA. Von daher ist meine Antwort ohne Gewähr.
Hier ein Auszug aus dem geltenden Gesetz:
"Beim Mietvertrag auf unbestimmte Zeit, also bei einem unbefristeten Mietvertrag endet das Mietverhältnis, wenn eine wirksame Kündigung von einer der Mietparteien ausgelöst wurde und die Kündigungsfrist abgelaufen ist. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.

Ein Mietvertrag kann auch beendet werden, wenn beide Mietparteien damit einverstanden sind. Dann wird ein Mietaufhebungsvertrag abgeschlossen. Allerdings dürfen durch die Aufhebung die gesetzlichen Kündigungsvorschriften nicht umgangen werden."

Sollte also kein anderer Kündigungszeitraum in deinem Mietvertrag angegeben sein, tritt automatisch die gesetzliche Küdigungsfrist ein.

Gruß, Daylighter

Ich möchte ab 01.02 mit meiner Freundin zusammenziehen. In
meinem Mietvertrag steht nichts von einer Kündigungsfrist. Bis
wann muss ich meine jetzige Wohnung gekündigt haben? Bis Ende
Oktober?

Hallo!
Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten,
wenn nichts anderes vereinbart wurde. Siehe hier:
http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/mietertipps…

Es sei denn, Du und Dein Vermieter habt eine gute
Basis und vereinbart eine andere Möglichkeit. Ich
glaube jedoch kaum, dass Du diesen Monat schon
kündigen kannst.
Denn Dein Vermieter hat ja auch Unkosten, die anfallen,
wenn die Wohnung leersteht…

LG

Hallo !
Ich nehme mal an das du nach dem 01.09.2001 in deine Wohnung gezogen bist.
In diesem Fall sind 3 Monate Kündigungsfrist einzuhalten. sprich wenn du auf Nummer sicher gehen willst schreibst du jetzt deine Kündigung auf den 31.01.2011.
Grüße
Petra

Hallo,
die gesetzliche Kündigungsfrist ist 3 Monate, wenn keine Kündigungsausschlussfrist im Mietvertrag genannt ist. Also Kündigung bis spätestens 31. Oktober, am besten per Einschreiben mit Rückschein.

Gruß
Udo

Ich möchte ab 01.02 mit meiner Freundin zusammenziehen. In
meinem Mietvertrag steht nichts von einer Kündigungsfrist. Bis
wann muss ich meine jetzige Wohnung gekündigt haben? Bis Ende
Oktober?

hmm - ich verstehe die frage nicht. bin schon öfter bei frauen eingezogen und habe noch nie meine wohnung gekündigt. ich sehe darin auch keinen grund. egal, kündigungsfrist ist lt. bgb drei monate. ich wünsche ihnen glück und das sie es nicht bereuen, denn wenn sie ausziehen müssen sitzen sie erst mal obdachlos da

Ich möchte ab 01.02 mit meiner Freundin zusammenziehen. In
meinem Mietvertrag steht nichts von einer Kündigungsfrist. Bis
wann muss ich meine jetzige Wohnung gekündigt haben? Bis Ende
Oktober?

Ich möchte ab 01.02 mit meiner Freundin zusammenziehen. In
meinem Mietvertrag steht nichts von einer Kündigungsfrist. Bis
wann muss ich meine jetzige Wohnung gekündigt haben? Bis Ende
Oktober?

Für mich wäre das logisch das du bis ende Oktober Zeit hast, leider bin ich in der Sparte nicht so genau informirt

Ich möchte ab 01.02 mit meiner Freundin zusammenziehen. In
meinem Mietvertrag steht nichts von einer Kündigungsfrist. Bis
wann muss ich meine jetzige Wohnung gekündigt haben? Bis Ende
Oktober?

Deine gesetzliche kündigungsfrist beträgt 3 Monate, also ist Ende Oktober - spätestens jedoch der 3.11.2010 - korrekt.
Alles Gute.