Kündigungsfrist Wohnung - vertraglich oder gesetzlich?

Hallo,
erbitte Tipps und Hilfe für folgenden Fall.
Mieter mietet 2013 Wohnung mit folgendem Kündigungstext:
…Die Kündigung muß schriftlich bis spätestens zum 3. Werktag eines Kalendermonats zum Abaluf des übernächsten (!) Monats erfolgen…
Das würde bedeuten, Kündigungsfrist 2 Monate, oder?

Nun steht im Internet unter gesetzl. Kündigungsfrist u.a. folgendes: …
Bis zum 31.08.2001 galten die Fristen des § 565 BGB in der alten Fassung. Für Mietverhältnisse über Wohnraum sah Absatz 2 vor, dass die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats zulässig war. Für alle ab dem 01.09.2001 abgeschlossenen Mietverträge gilt das neue Mietrecht. In § 573c BGB… Die Frist für den Mieter beträgt unabhängig vom zeitlichen Bestand des Mietverhältnisses drei Monate.

Was gilt nun?
Der geschlossene und bestehende Vertrag von 2013 mit zwei Monaten Kündigungsfrsit oder der gesetzliche mit 3 Monaten Frist. Zwei Monate wären in diesem Fall angenehmer…
MfG
Rene

Es gilt die gesetzliche Frist bis zum 3. Werktages eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats. Das sind weder zwei noch drei Monate. Es kommt darauf an, wann die Kündigung zu geht. D.h. wenn sie nach dem 3. eines Monats zugeht, beträgt die Kündigungsfrist 2 Monate und 26 Tage. Wenn sie davor zugeht, 1 Monat und 27 Tage.

Also deine Berechnung ist doch etwas - nun ja.
Die gesetzl. Kündigungsfrist beträgt 3 Monate, mit einer dem Vermieter zuzurechnenden Postlaufzeit von 3 Werktagen. Mit den Worten des Gesetzgebers ist das „zum Ablauf des übernächsten Monats.“. Somit unterscheidet sich der Text in keiner Weise vom Vertragstext.

vnA

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Ist beides das Gleiche.
Wenn man bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats kündigt, dann sind das (knapp) 3 Monate. Der angefangene, der nächste und der übernächste Monat.

Gruß florestino

Wenn man bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats kündigt, dann sind das (knapp) 3 Monate.
Beispiel:
3. Werktag Monat Januar zum übernächstenmonat bedeutet:
Januar                                                              1. Monat
nächster Monat  28(9).Februar                        2. Monat
übernächster Monat zum 31. März                   3. Monat

Hoffe ich konnte Dir helfen.
Und vergiss nicht „Bitte bewerten“

Zwischen dem Vertragstext und der Mindestvorschrift des § 573c BGb besteht keinerlei Unterschied : Tatsächlich ist die gesetzliche Kündigungsfrist (knapp) 3 Monate lang, wenn sie „spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des [diesem dann folgenden] übernächsten Monats“ zulässig ist :smile:

G imager