Kündigungsfrist Wohnung

Hallo Leute!

Ich habe meine Wohnung gekündigt. Im Mietvertrag steht eine Kündigungsfrist von 6 Monaten. Laut BGB ist die Kündigungsfrist für Wohnraum 3 Monate.
Was ist denn nun rechtsbindend?
Ist die Klausel der 6 Monatigen Kündigungsfrist ungülig und gilt die Gesetzliche Bestimmung?

liebe Grüsse
Felidae (Frank)

Hallo Frank!

Vereinbarungen, die dem Vermieter eine kürzere als die gesetzliche Kündigungsfrist einräumen, sind unwirksam. Längere Kündigungsfristen können aber vereinbart werden. Es gilt deshalb die längere Frist Deines Mietvertrages.

Gruß
Wolfgang