Hallo Leute!
Ich habe meine Wohnung gekündigt. Im Mietvertrag steht eine Kündigungsfrist von 6 Monaten. Laut BGB ist die Kündigungsfrist für Wohnraum 3 Monate.
Was ist denn nun rechtsbindend?
Ist die Klausel der 6 Monatigen Kündigungsfrist ungülig und gilt die Gesetzliche Bestimmung?
liebe Grüsse
Felidae (Frank)