Kündigungsfrist/ Zeitarbeit

Hallo.
Wenn ein Leiharbeiter am 02.12. die Kündigung bekommen hat zum 31.12  ist das rechtens?
Denn ich habe gelesen das das zwar 4 Wochen sind aber das der AG am 30. bzw 31 des Vormontats hätte kündigen müssen.

Mfg Jarod

Servus,

das kommt drauf an, welche Kündigungsfrist vereinbart ist.

Schöne Grüße

MM

Nach dem 7.Monat gelten die gesetzlichen Vereinbarungen. Am 03.03.14 begann das Arbeitsverhällnis.

Servus,

es geht also um

vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats.

Vier Wochen sind kein Monat, sondern bloß vier Wochen. Die Frist ist bei einer Kündigung zum 31.12.2014 eingehalten.

Schöne Grüße

MM